Straßenverkehrsamt ohne Terminvergabe geöffnet

Ab sofort können Fahrzeuge wieder ohne Terminvereinbarung an- oder abgemeldet werden: Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstellen des Kreises Siegen-Wittgenstein in Siegen und Bad Berleburg können ab sofort wieder ohne vorherige Anmeldung besucht werden. Allerdings bleiben die Eingangstüren weiterhin verschlossen. In Siegen wenden sich die Kunden an den Sicherheitsdienst, der den Einlass organisiert. In Bad Berleburg werden die Besucher von den Mitarbeitern nacheinander in die Zulassungsstelle eingelassen.

Sowohl beim Warten vor den Zulassungsstellen als auch in den Räumen der Kreisverwaltung müssen die Kunden einen entsprechenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern einhalten. Darauf weist die Kreisverwaltung nachdrücklich hin. In den Siegener Räumen helfen zudem Orientierungslinien bei der Einhaltung des Mindestabstandes. Außerdem ist für Kunden das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den Räumen der Zulassungsstellen Pflicht.

Das Straßenverkehrsamt in Siegen ist montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr und in Bad Berleburg von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Durch die Neuregelung rechnet die Kreisverwaltung mit einem erhöhten Besucheraufkommen. Damit sind dann u.U. auch längere Wartezeiten verbunden, die vor den Gebäuden verbracht werden müssen, weil in den eigentlichen Wartebereichen keine ausreichenden Sicherheitsabstände gewährleistet werden können. Grundsätzlich werden Anliegen bis 15:00 Uhr entgegengenommen. In Abhängigkeit des Besucheraufkommens kann es jedoch zu einer vorzeitigen Beendigung der Ausgabe von Wartenummern kommen.

Vereinfachter Service für Online-Adressänderungen

Wer umgezogen ist und sein Fahrzeug entsprechend ummelden muss, kann dies jetzt auch mit einem vereinfachten Online-Service erledigen: „Gerade in Coronazeiten möchten wir dafür werben, Behördengänge wenn immer möglich durch die Nutzung von Online-Dienstleistungen überflüssig zu machen“, betont Landrat Andreas Müller.

Wer innerhalb des Kreises um- oder aus einer anderen Region nach Siegen-Wittgenstein zugezogen ist und das bisherige Kennzeichen weiterhin verwenden will, kann die Ummeldung bzw. Adressänderung jetzt völlig unbürokratisch online beantragen. „Der entscheidende Punkt“, so der Landrat: „Es ist zwar eine Registrierung im Serviceportal erforderlich, eine elektronische Identifizierung durch den Ausweis aber nicht! Diese Identifizierung stellt für viele Nutzer offenbar noch eine sehr hohe Hürde dar“, so die Erfahrung des Landrates: „Hier ist das aber nicht notwendig. Deshalb gibt es künftig eigentlich keinen Grund mehr, für eine einfache Ummeldung in eine unserer Zulassungsstellen kommen zu müssen“, betont Müller.

Voraussetzung für die Online-Ummeldung ist, dass der Betreffende sich bereits beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat. Außerdem muss er im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I sein, auf deren Rückseite ein Aufkleber angebracht ist. Die Gebühren für die Adressänderung werden per E-Payment direkt bei der Antragstellung bezahlt.

Den online gestellten Antrag sollten sich die Kunden ausdrucken und solange mit der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen, bis sie das neue Dokument per Post erhalten haben. Dann müssen sie den Antrag und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I vernichten.

Zu finden ist der Service im Serviceportal SiWi-Online: https://portal.siegen-wittgenstein.de (Kategorie: „Mobilität, Kfz und Straße“, Kurzbezeichnung „Kfz – Aktualisierung Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I“).

Bild und Info: Kreis Siegen-Wittgenstein

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