Verzögerungen bei der Südumgehung Kreuztal inakzeptabel

Die immer neuen Verzögerungen für das Straßenbauprojekt sind für Christian F. Kocherscheidt, den Vorsitzenden des Vereins Route 57, völlig inakzeptabel.

Was es heißt, wenn in Deutschland etwas „vordringlich bearbeitet“ wird, könne eindrucksvoll an der Südumgehung Kreuztal abgelesen werden, erklärt Christian F. Kocherscheidt. Für den Vorsitzenden des Vereins Route 57 sind die immer neuen Verzögerungen für das Straßenbauprojekt völlig inakzeptabel: „Das Drama um das Planfeststellungsverfahren für diese eine Maßnahme dauert schon viel zu lange. Die Planfeststellung für das zweieinhalb Kilometer lange Straßenstück wurde im Herbst 2010 eingeleitet, kann also bald Zehnjähriges feiern!“

Christian Kocherscheidt

Die Südumgehung Kreuztal befindet sich im aktuellen Bundesverkehrswegeplan im sogenannten „Vordringlichen Bedarf“. Das habe allerdings auch schon für den alten Bundesverkehrswegeplan aus 2003 gegolten, erinnert Kocherscheidt. „Wie lange sich Projekte hinziehen, wenn sie im nachrangigen Bedarf sind, traut man sich da kaum zu fragen.“

Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Verzögerungen gekommen. Die Linienbestimmung für die Südumgehung fand 1993 statt. 2008 war der Vorentwurf genehmigt worden. Im Sommer 2013 berichteten Zeitungen, dass der Planfeststellungsbeschluss 2014 gefasst werden sollte. Ein Jahr später wurde bekannt, der Planfeststellungsbeschluss könnte noch bis Ende 2015 auf sich warten lassen. Am Ende wurde der Beschluss Ende 2017 gefasst und Anfang 2018 veröffentlicht. Seitdem stehe eine Klage im Raum, in der man offenbar vergeblich einen Vergleich gesucht habe. Dies sei sehr bedauerlich und helfe niemandem, betont der Vorsitzende. Bei allem Verständnis für die rechtlichen Belange des Klägers müsse in einem Rechtsstaat die Frage erlaubt sein, wie lange und durch wie viele juristische Instanzen ein Einzelinteresse ein Infrastrukturprojekt von überragender Bedeutung ausbremsen dürfe.

„Wir hoffen jetzt sehr, dass die aktuelle Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg, ein Planergänzungsverfahren durchzuführen, wenigstens am Ende dazu beiträgt, weitere Verzögerungen zu vermeiden“, erklärt Christian F. Kocherscheidt. Alles andere sei nicht mehr nachvollziehbar. Der Vorsitzende des Vereins Route 57 geht davon aus, dass der ursprünglich für Ende Mai vorgesehene Verhandlungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht noch in diesem Jahr stattfinden wird und das Oberverwaltungsgericht am Ende mit Augenmaß entscheiden wird.

Text: IHK Siegen; Fotos: Pixabay, Privat

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