Wirtschaftsministerium NRW unterstützt Digitalisierung finanziell

Die Online-Konkurrenz für den stationären Einzelhandel wird immer größer und der Digitalisierungsdruck steigt enorm. Auch das Gastgewerbe und die Tourismuswirtschaft – die mit am stärksten betroffenen Branchen der Corona-Pandemie – haben mit Zukunftsängsten zu kämpfen. Der neue Digitalzuschuss des NRW-Wirtschaftsministeriums bietet Einzelhandelsunternehmen und Unternehmen aus dem Gastgewerbe und der Tourismuswirtschaft mit bis zu 49 Mitarbeitenden eine Förderung von 500 bis 2.000 Euro für notwendige Digitalisierungsschritte.

Darunter fallen für Einzelhandelsunternehmen z.B. Software-Lizenzen oder Social-Media-Tools für Webseiten und Online-Shops, um auch als stationäres Geschäft Produkte und Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden online sichtbar zu machen. Anschaffungskosten für Kameras und Zubehör zur Produktdarstellung im Online-Shop, Abhollösungen für Click&Collect sowie Möglichkeiten zum kontaktlosen Bezahlen sind ebenso förderfähig. Außerdem werden Weiterbildungskosten für Mitarbeitende – z.B. für das Pflegen von Webseiten oder die digitale Kundenberatung – übernommen.

Anträge bis zum 30. Juni 2022

Für Unternehmen aus dem Gastgewerbe und der Tourismuswirtschaft werden Kosten für die (Neu-)Erstellung einer Webseite oder den Einsatz digitaler Reservierungs- als auch Bestelltools per Touchpad – z.B. für Bestellungen im Restaurant – und die dazugehörige Software übernommen. Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone oder Programmierleistungen für Messengerdienste zur Kundenkommunikation sind ebenso förderfähig. Zu beachten ist, dass mit den Maßnahmen und Anschaffungen erst nach der Förderzusage gestartet werden darf. Anträge können bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.digihandel.nrw/ und unter https://www.tour-hotel-gastro.nrw/. Für Fragen zum Digitalzuschuss steht Josefine Zilke vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Amt für Beschäftigungsförderung unter 0271 333 1145 oder j.zilke@siegen-wittgenstein.de zur Verfügung. Für die Vorbereitung dieser Maßnahmen können externe Beratungen im Rahmen eines beteiligungsorientierten Beratungskostenzuschusses mit maximal 5.000 Euro gefördert werden. Für Fragen zur Potentialberatung steht Melanie Schreier von der Regionalagentur Siegen-Wittgenstein/Olpe unter 0271 333 1191 oder me.schreier@siegen-wittgenstein.de zur Verfügung.

Info: Kreis Siegen-Wittgenstein

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