Für den Erhalt der Gutscheinkarten

Einstimmig verabschiedete jetzt der Einzelhandelsausschuss der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) eine Petition gegen eine mögliche Abschaffung der steuerbegünstigten Arbeitgeberzuwendungen, die sogenannten Gutscheinkarten. Damit wandte sich das Gremium gegen einen Teil des aktuellen Referentenentwurfs des Jahressteuergesetzes 2020.

Er sieht vor, die Steuerfreiheit für Sachbezüge zu ändern. Das würde unter anderem die Sachbezüge für regionale Gutscheinkarten betreffen, die dann nicht mehr steuerfrei gewährt werden könnten. Viele Arbeitgeber haben diese Städtegutscheine und Citykarten jedoch in den vergangenen Jahren als Instrument entdeckt und eingeführt – um ihr eigenes Image zu fördern, die Wertschätzung für ihre Arbeitnehmer auszudrücken und ihre Standorte zu stärken. „Das gilt auch in unserer Region“, erklärte IHK-Vizepräsident Jost Schneider. Gerade regionale Geschäfte lebten von Gutscheinen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ausgeben. „Eine Abkehr von der Nutzung der 44-€-Freigrenze birgt gerade für die eingeführten City-Cards, um regionale Geschäfte und Infrastrukturen zu fördern, große Probleme“, bilanzierte Jost Schneider.

Dem Referentenentwurf zufolge sollen entsprechende Gutscheine nur noch dann als Sachbezug zu qualifizieren sein, wenn der Aussteller identisch ist mit dem Unternehmen, dessen Waren oder Dienstleistungen hiermit bezogen werden können. Übertragen auf die Praxis würde dies bedeuten, dass ein Gutschein im Wert von 40 €, der sich derzeit zum Beispiel noch bei 20 verschiedenen regionalen Händlern verwenden lässt, etwa durch einen Gutschein für 80 Brötchen bei einer konkreten Bäckerei(-filiale) ersetzt werden müsste.

Zahlreiche Kommunen, die über ihre Stadtmarketingorganisation und/oder in Kooperation mit Werbegemeinschaften einen „44-€-Multi-Partner-Sachbezugsgutschein“ (Arbeitgebergutschein) anbieten und erfolgreich vermarkten, würden Gefahr laufen, die Grundlage für ihr Handeln zu verlieren. Nicht wenige Städte bereiteten in diesen Tagen mit viel Aufwand und Investitionen den Aufbau solcher Systeme vor. „Und das im Vertrauen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2010“, erinnerte Ausschussvorsitzender Wolfgang Keller. „Dieser hatte seinerzeit festgestellt, dass Gutscheine für Warenbezug Sachbezug sind.“ Erneut bestätigt worden sei diese Auffassung durch den Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 4. Juli 2018.

Auch seien Widersprüche zwischen vorgeschlagener Neufassung des Sachbezugbegriffs im Gesetz und in der zugehörigen Kommentierung im Referentenentwurf zu hinterfragen. Wolfgang Keller: „Im Vorschlag für den konkreten Gesetzestext werden Geldgutscheine sinnvollerweise von einem Verbot ausgenommen. Die zugehörigen Erläuterungen und Kommentare sehen diese Ausnahme dagegen nicht mehr vor und verallgemeinern alle Leistungen, die auf einen Geldbetrag lauten, als Einnahme in Geld.“

In der verabschiedeten Petition setzt sich der Einzelhandelsausschuss der IHK Siegen aktiv für den Erhalt der bestehenden Regelungen zum steuerfreien Einsatz von Sachbezugskarten ein. Er bittet in Schreiben an die fünf heimischen Mitglieder des Bundestages Dr. Nezahat Baradari (SPD), Sylvia Gabelmann (Linke), Dr. Matthias Heider (CDU), Volkmar Klein (CDU) und Johannes Vogel (FDP) eindringlich um ihre Unterstützung. „Die aufgezeigten kritischen Punkte müssen Einzug in die politische Diskussion finden und insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Folgen ernsthaft hinterfragt werden“, forderte Jost Schneider. „Die Multi-Partner-Gutscheine sollten unbedingt erhalten bleiben, um auch weiterhin die Attraktivität von Städten und Kommunen sowie deren Wirtschaftskraft fördern zu können.“

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