Unternehmen befürworten 3G-Regel am Arbeitsplatz

Entgegen den Prognosen des Bundesgesundheitsministers hat sich die pandemische Lage in Deutschland in den letzten Wochen deutlich verschlechtert. Inzwischen wird in vielen Bundesländern bereits die 3G- oder sogar 2G-Regel angewandt. D.h. nur Geimpfte, Genesene oder Getestete sind in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise in der Gastronomie oder bei größeren Veranstaltungen, zugelassen. Bei der 2G-Regelung gilt dies nur für Geimpfte und Genesene. Inzwischen hat sich auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für die Einführung der 2G-Regelung landesweit im Freizeitbereich ausgesprochen.

Derweil beraten die zukünftigen Ampel-Koalitionäre über ein neues Infektionsschutzgesetz sowie die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang sind derzeit noch viele Fragen offen. Beispielweise impliziert eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, dass Arbeitnehmer ihren Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen müssen. Ebenso stellt sich die Frage der Finanzierung der dann für Ungeimpfte vorgesehenen täglichen Corona-Tests. Welche Maßnahmen darf der Arbeitgeber ergreifen, wenn Arbeitnehmer eine Auskunft zu ihrem Impfstatus verweigern?

Grundsätzlich dürfen die Folgen einer 3G- oder 2G-Regelung am Arbeitsplatz nicht alleine zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Das hat Arndt G. Kirchhoff, Präsident der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, in einem Statement kürzlich deutlich gemacht. „Wenn sich einzelne Beschäftigte nicht impfen lassen wollen, kann es nicht sein, dass die negativen Folgen auf die Arbeitgeber abgewälzt werden. Auch am Arbeitsplatz gebietet es schon die Fairness, dass geimpfte Beschäftigte deutlich weniger Einschränkungen unterliegen als ihre ungeimpften Kolleginnen und Kollegen. Alles andere würde in unseren Belegschaften auch für erhebliche Unruhe sorgen“, so der Arbeitgeberpräsident.

Wie sehen das die Unternehmen in Siegen-Wittgenstein? Die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein haben dazu ihre Mitglieder befragt. Rund 87 Prozent der Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte, die sich an der Umfrage beteiligt haben, befürworten danach die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. 77 Prozent wären auch damit einverstanden, den Status Ungeimpfter gegenüber Geimpften und Genesenen am Arbeitsplatz einzuschränken. Für eine allgemeine Impfpflicht sprechen sich immerhin noch 58 Prozent der Befragten aus.

Bedenken gibt es allerdings vor allem in Bezug auf die praktische Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Wie sollen die täglichen Kontrollen organisiert werden und wer kommt für die Kosten auf? Grundsätzlich sind die Unternehmen auch weiterhin bereit, an der Eindämmung der Pandemie mitzuwirken, aber es sind noch viele auch arbeitsrechtliche Frage offen, die von Seiten des Gesetzgebers beantwortet werden müssen.

Bild und Info: Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein

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