Sprachkenntnis + Berufserfahrung = Arbeitsplatz

Siegen, 21. März 2012. Migranten werden in heimischen Unternehmen vor allem dann eingestellt, wenn sie grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen und bereits über in der Bundesrepublik erworbene Berufserfahrungen verfügen. Zudem glaubt fast die Hälfte der Unternehmen, dass die Arbeitsmarktchancen der Migranten durch das zum 1. April 2012 in Kraft tretende Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) steigen werden. Dies sind die wesentlichen Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage bei knapp 140 Personal- und Ausbildungsverantwortlichen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe.

90 Prozent der befragten Unternehmen beschäftigen Menschen mit Migrationshintergrund. 42 Prozent der Personalchefs gaben zudem an, dass in ihren Firmen bereits über 10 Prozent der Belegschaft Migrationshintergrund aufweise. „Man sieht daran, wie stark die Unternehmen in ihrer gesamten Breite schon heute auf Migranten angewiesen sind. Dieser Trend wird sich durch die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren noch weiter verstärken“, kommentierte IHK-Geschäftsführer Klaus Gräbener die Ergebnisse. Danach gefragt, wie die Unternehmen die Qualifikation von Migranten im Bewerbungsverfahren vor allem feststellen, gaben lediglich 11 Prozent der Unternehmen an, standardisierte Einstellungstests zu nutzen. Für 19 Prozent der befragten Firmen spielen Empfehlungen von Bekannten und Freunden des Bewerbers eine wesentliche Rolle. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen sind für vier von fünf befragten Unternehmen entscheidend, für 88 Prozent zählt vor allem der persönliche Eindruck im Bewerbungsgespräch. 57 Prozent der Unternehmen nutzen darüber hinaus auch das Instrument von Probearbeiten oder Praktika. Demgegenüber gab nur ein einziges der befragten Unternehmen an, sich derzeit Bewertungsgutachten über die erworbenen ausländischen Prüfungsabschlüsse vorlegen zu lassen.

Immerhin 47 Prozent der Unternehmen sind der Auffassung, dass durch die im BQFG für Migranten geregelte Möglichkeit, sich ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen als gleichwertig mit den in Deutschland geltenden Berufen anerkennen zu lassen, deren Einstellungschancen steigern wird. 37 Prozent der Personalchefs glauben, dass es diesem Personenkreis vor allem helfen dürfte, wenn die im Ausland erworbene Qualifikation klarer, transparenter und verständlicher durch Testate einer IHK oder einer Handwerkskammer dargestellt werde. Lediglich 12 Prozent glauben dies nicht, 47 Prozent geben an, hierzu noch keine abschließende Einschätzung abgeben zu können. Erfreulich zudem: 57 Prozent der Personalverantwortlichen sind bereits über die neuen gesetzlichen Möglichkeiten im Bilde.

Die Chancen für Bewerber mit ausländischem Abschluss steigen in 9 von 10 Betrieben, wenn sie über grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Lediglich 14 Prozent der Unternehmen interessiert der im Ausland erworbene Schulabschluss, 31 Prozent schauen auf die im Ausland erworbene Berufserfahrung. Interessant am Rande: Für den Fall, dass sich in einem Anerkennungsverfahren Nachqualifzierungsbedarf ergebe, betonen 61 Prozent der Unternehmen, diese Schulungen komplett oder anteilig finanzieren zu wollen.

Insgesamt bestätigten die Befragungsergebnisse die bisherige Einschätzung der IHK, dass das neue Gesetz auf mittlere Sicht nicht nur den Migranten nutzen wird, sondern auch für die betrieblichen Personalabteilungen hilfreich sein kann. Nach wie vor habe man jedoch kein Gefühl dafür, wie stark das Gesetz in Anspruch genommen werde, betonte Klaus Gräbener: „Hier stochern wir seit Monaten mit der berühmten Stange im Nebel. Wir raten jedem potentiellen Interessenten, sich im Vorfeld der Antragstellung umfassend zu informieren, damit ein realistisches Gefühl für die Erfolgswahrscheinlichkeit des Verfahrens entwickelt werden kann.“ Hierfür stünden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK Siegen jederzeit gerne zur Verfügung.

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