Rettungsschirm für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen

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Ab sofort können Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Anträge auf Erstattung pandemiebedingter Schäden stellen. Das Verkehrsministerium hat jetzt die Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen veröffentlicht. Insgesamt stehen zunächst 700 Millionen Euro im Rettungsschirm für den ÖPNV bereit. Das Land beteiligt sich in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro, der Bund mit 500 Millionen Euro.

„Wir stärken dem ÖPNV in der Corona-Krise den Rücken. Deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit anderen Bundesländern den Rettungsschirm für Bus und Bahn gefordert. Dass Bund und Land jetzt die Ausfälle aus dem Ticketverkauf übernehmen ist ein wichtiges Signal an unsere Partner im ÖPNV“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf können Unternehmen und Aufgabenträger einen Ausgleich für erhöhte Ausgaben für Trennscheiben an Fahrerplätzen in Bussen und Bahnen und Trennscheiben in den Verkaufsstellen beantragen. Anträge müssen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV, einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), bis zum 30. September 2020 stellen.

Die Antragstellung ist ab sofort über ein Antragsformular möglich. Die Formulare für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger sowie die Richtlinie zum Rettungsschirm finden Sie hier:

https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/index.php

Die Anträge sind an die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung zu richten.

Das Landeskabinett hatte im Juni beschlossen, die zusätzlichen 200 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für den ÖPNV-Rettungsschirm bereitzustellen. Im Herbst wird entschieden, ob in einer zweiten Tranche weitere Landesmittel fließen.

Info: Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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