Rente 2030: Reformvorschläge sind Augenwischerei

Was man bislang von der Bundesregierung in Sachen Rentenpolitik an Reformvorstellungen gehört hat, war zum größten Teil Augenwischerei. Jetzt so langsam scheint auch Frau Nahles die Gefahr erkannt zu haben, auch wenn Sie immer noch davon ausgeht, eine Untergrenze in die zukünftige Rentenentwicklung einziehen zu können. Wie ist die Sachlage: Bei einer Festschreibung des Rentenniveaus von derzeit etwa 47,5 Prozent müsste eine vierköpfige Familie ab 2030 rund 1.000 Euro mehr im Jahr an die Rentenkasse abführen. Anders gesagt: der Rentenbeitragssatz würde bis 2030 auf rund 23,5 Prozent steigen. (siehe auch: Vierköpfige Familie müsste fast 1.000 Euro mehr zahlen)

Erstaunlicherweise gehen die Gewerkschaften sogar noch einen Schritt weiter. Sie fordern, die zukünftige Altersversorgung auf heutigem Niveau zu halten oder gar noch zu erhöhen, um so den zukünftigen Rentnerinnen und Rentnern einen auskömmlichen Ruhestand zu ermöglichen. Man kann nur hoffen, dass sie ihren Mitgliedern auch klar gemacht haben, was das für sie bedeutet.

Im Kern sieht es doch so aus: Sowohl die Vorstellungen der Bundesregierung wie auch der Gewerkschaften gehen davon aus, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine die zukünftigen Renten mit ihren Beiträgen sichern können. Das ist aber ein Trugschluss. Auch die jetzt schon immens hohen staatlichen Zuschüsse an die Rentenkasse lassen sich nicht unbegrenzt weiter anheben.

Darüber hinaus vergessen unsere sozialen Sozialpolitiker auch gerne, dass es sich bei der Rente ja um eine Versicherung handelt. Sie basiert zwar auf dem sogenannten Generationenvertrag, funktioniert aber weiterhin nach dem Prinzip, dass die eingezahlten Beiträge auch die Höhe der später auszuzahlenden Rente bestimmen. Die Rentenversicherung ist also keine Sozialleistung im klassischen Sinne, sondern eine beitragsabhängige Versicherung.

Zusammengefasst lässt sich also Folgendes festhalten:

1. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserem Land wird es auf Dauer nicht mehr möglich sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine mit der Sicherung zukünftiger Renten zu belasten.

2. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei stetig steigender Lebenserwartung ist unumgänglich.

3. Menschen, die nur wenig bis gar nicht in die Rentenversicherung einbezahlt haben, können nicht erwarten, später eine auskömmliche Rente zu erhalten. Hier müssen andere staatlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

4. Die Rentenforderungen der Gewerkschaften führen zu Einkommensverlusten der aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ohne die Rentenversicherung dauerhaft zu stabilisieren. Hier werden Versicherungsleistungen und Sozialleistungen in einen Topf geworfen.

Alles in allem steht die Bundesregierung in Sachen Rentenreform vor gewaltigen Herausforderungen. Da reicht es nicht nur auf den nächsten Wahltag zu schauen. Vielmehr müssen langfristige Reformen angestoßen werden, die die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft mit berücksichtigen. Geschieht dies nicht, werden die nachfolgenden Generationen möglicherweise dazu gezwungen sein, den Generationenvertrag der Rentenversicherung in unserem Land aufzukündigen.

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