Entgelttransparenzgesetz bringt keine Chancengleichheit

„Chancengleichheit lässt sich nicht durch Symbolpolitik erreichen“, kommentiert Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser den neuen Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz, den Familienministerin Manuela Schwesig gestern durchs Kabinett gebracht hat. Der Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) weiter: „Die tatsächlichen Gründe für Lohndifferenzen liegen in ganz anderen Dingen, wie zum Beispiel mangelnder Kinderbetreuung oder der Berufswahl von Frauen.“

Die Zahlen zur angeblichen Lohnlücke von 21 Prozent stammen vom Statistischen Bundesamt. „Bei der Darstellung werden entscheidende Faktoren nicht berücksichtigt“, erläutert Stowasser. „Nach Abzug der zu berücksichtigten Ursachen für die Unterschiede (Arbeitszeit, Berufswahl, Dauer der Betriebszugehörigkeit) und der Hinzurechnung einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer bleibt eine Lücke von ca. 2-3 Prozent.“

Anstelle der Schaffung eines neuen Gesetzes, das Betriebe mit einem neuen bürokratischen Aufwand konfrontiert, muss an anderen Stellschrauben gedreht werden. Wichtig sind zum Beispiel der Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung und die Erweiterung des Spektrums der Berufswahl von Frauen.

Unternehmen sind sich immer mehr ihrer Verantwortung bewusst und setzen beispielsweise auf flexible Arbeitszeiten, damit für Frauen und Männer Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind.

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