Bildung tut Not – aber nicht per Verordnung

Bildung ist ein hohes Gut in einem Land, dass kaum über nennenswerte andere Rohstoffe verfügt. Bildung hat Tradition im Land der Dichter und Denker, der Tüftler und Erfinder. Bildung ist aber auch immer ein individuell einzulösender Anspruch, der gerade in Deutschland auf vielfältige Weise genutzt werden kann. Unternehmer wissen, dass eine gute Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein entscheidender Faktor für die eigene Wettbewerbsfähigkeit ist. Das gilt insbesondere für die mittelständisch strukturierten Unternehmen in Siegen-Wittgenstein, die oftmals familiengeführt sind und teils auf eine jahrzehntelange Historie zurückblicken können. Da bedarf es keiner politischen oder gar rechtlichen Regelungen für mehr Weiterbildungsangebote.

Die Verantwortlichen in den Unternehmen wissen auch, dass die Herausforderungen der Zukunft wie die zunehmende Digitalisierung nur erfolgreich zu bewältigen sind, wenn die Qualifikationen der Beschäftigten mit dem zunehmenden Entwicklungstempo Schritt halten. Das, was aktuell von Bundesarbeitsministerin Nahles angekündigt und von Verdi-Chefs Bsirske vehement gefordert wird, nämlich ein allgemeines, gesetzlich geregeltes Recht auf Weiterbildung, hat die Tarifpartner in der Metall- und Elektroindustrie bereits in der vorletzten Tarifrunde intensiv beschäftigt. Schon damals forderte die IG Metall ein solches tarifvertraglich vereinbartes Recht für alle Beschäftigten. Schon damals haben die Arbeitgeber klar gemacht, dass ein solches Recht den betrieblichen Anforderungen in keiner Weise entsprechen würde. Unternehmen sind schließlich keine Weiterbildungseinrichtungen wie die Volkshochschulen oder die Abendschulen. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass die betriebs- und aufgabenbezogene Weiterbildung einen hohen Stellenwert in den Unternehmen hat und längst mit Milliardenbeträgen finanziert wird.

Eines sollte unsere Bundesarbeitsministerin ebenso wenig wie Herr Bsirske vor diesem Hintergrund deshalb nicht vergessen: Unternehmen sind Wirtschaftsbetriebe, die im internationalen Wettbewerb konkurrieren müssen, wenn sie mit ihren Produkten und Dienstleistungen erfolgreich und damit weiterhin existent sein wollen. Unternehmen sind keine Bildungseinrichtungen. Sie können die Defizite unseres Bildungssystems nicht ausgleichen. Sie sind bei aller gesellschaftlichen Verantwortung auch nicht dazu da, Pflichtaufgaben und Versäumnisse des Staates zu übernehmen oder zu kompensieren.

Wenn unsere Bundesregierung und die Gewerkschaft Verdi also der Auffassung sind, an der Bildung bzw. Weiterbildung müsste etwas getan werden, dann sollten sie erst einmal die eigenen Baustellen beseitigen, bevor sie wieder einmal die Unternehmen in die Pflicht nehmen, die inzwischen schon fast für jedes gesellschaftliche Defizit verantwortlich gemacht und für dessen Beseitigung in Anspruch genommen werden.

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