Tarifeinheitsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner gestrigen Entscheidung das Tarifeinheitsgesetz als verfassungskonform bestätigt. Die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein begrüßen diese Entscheidung. „Damit hat das Gericht die Tarifeinheit als Grundlage des Erfolgsmodells Sozialpartnerschaft in unserer Wirtschaft gestärkt“, so Dr. Thorsten Doublet, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein. Das Prinzip „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ habe sich über Jahrzehnte bewährt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 waren aber auf einmal verschiedene Abschlüsse nebeneinander möglich.

Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Abschluss mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. „In seiner jetzigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Präzisierung des Gesetzes gefordert, nach der die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Minderheit zu berücksichtigen hat. Ansonsten hat das höchste deutsche Gericht das Tarifeinheits-Prinzip bestätigt“, so Dr. Doublet. „Das positive Signal, das von dieser Entscheidung ausgeht ist, dass auch künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe bleiben damit ausgeschlossen.“

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