Mobiles Arbeiten ist längst gelebte Praxis und bedarf keiner extra Verordnung

In der Januar-Monatsfrage haben die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein ihre Mitgliedsunternehmen danach gefragt, ob es das Angebot der mobilen Arbeit im Unternehmen gibt und ob es von den Beschäftigten genutzt wird.

Bei den jüngsten Lockdown-Beschlüssen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten darauf verständigt, dass die Arbeit im Home-Office ausgeweitet werden soll. Sofern es die Tätigkeiten zulassen, soll den Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, das mobile Arbeiten ermöglicht werden. Was zuletzt lediglich ein Appel war, soll jetzt per Verordnung des Arbeitsministeriums geregelt werden. Diese Verordnung tritt am 27. Januar 2021 in Kraft und ist zunächst bis zum 15. März 2021 befristet. Doch ist eine solche Verordnung überhaupt nötig, zumal viele Unternehmen – seit Beginn der Corona-Pandemie – bereits eigeninitiativ gehandelt haben und mobiles Arbeiten ermöglichen? Die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein haben diese Thematik zum Anlass genommen und ihre Mitgliedsunternehmen in der Januar-Monatsfrage danach gefragt, ob es das Angebot der mobilen Arbeit im Unternehmen gibt und ob es von den Beschäftigten genutzt wird.

Die Antworten der Monatsfrage verdeutlichen, dass eine Verordnung zur mobilen Arbeit überflüssig ist und komplett an der Realität vorbeigeht. Rund 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gaben an, dass das Angebot der mobilen Arbeit bereits in ihrem Unternehmen besteht. Dort wo dies möglich und gewünscht ist, arbeiten Arbeitnehmer in Absprache mit ihrem Arbeitgeber längst flexibel und mobil.

Dieses mobile Arbeiten ist ein Baustein, der dazu beitragen soll, Infektionen weitestgehend zu vermeiden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und Familie und Beruf zu vereinbaren. Darüber hinaus tragen die ohnehin schon umfassenden Arbeitsschutzstandards und die seit Ausbruch der Pandemie penibel umgesetzten Hygieneregeln in den Betrieben dazu bei, dass der Arbeitsplatz kein Hotspot für Ansteckungen ist. So sehen wir doch, dass dort, wo produziert wird, ebenso wenig ein nennenswertes Infektionsgeschehen zu finden ist, wie in den Geschäften des Einzelhandels, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bevölkerung geöffnet sind. Eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung zum mobilen Arbeiten ist deshalb völlig verfehlt.

Außerdem ist mobiles Arbeiten in der industriellen Produktion gar nicht umsetzbar, da sich einige Aufgaben nur vor Ort erledigen lassen. So gaben rund 10 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen an, dass das Angebot zur mobilen Arbeit entweder gar nicht besteht oder aber nicht von den Mitarbeitern genutzt wird, weil nicht alle Arbeitnehmer das „Home-Office“ als Lösung empfinden. Wie sollen denn auch Tätigkeiten in der Fertigung und Montage von zu Hause aus erledigt werden? Bei solchen Arbeitsplätzen ist die mobile Arbeit schlichtweg nicht möglich. Stattdessen wird hier sehr auf entsprechende Abstands- und Hygieneregeln geachtet oder dafür Sorge getragen, dass es wechselnde Schichten gibt.

Text: Julia Förster; Foto: Pixabay

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