Land und Bund stellen finanzielle Hilfen zur Verfügung

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie beschäftigen zur Zeit viele Unternehmerinnen und Unternehmer in den unterschiedlichsten Branchen in NRW. Auch in Siegen-Wittgenstein sind Firmen betroffen und so wächst die Sorge der Unternehmen um die eigene Liquidität bei Auftragsrückgängen oder der Ausfall von Fachkräften durch Infektionen oder Quarantäneverpflichtung. Das hat die NRW-Koalition erkannt und hat hierzu das wirtschaftliche Risikomanagement des Landes in Gang gesetzt, um akute finanzielle Probleme der betroffenen Betriebe und Firmen einzudämmen.

„Aus vergangenen Krisen wie z.B. der Weltfinanzkrise 2008 gibt es in NRW bewährte Instrumente von Land und Bund, die jetzt aktiviert werden,“ so Henning Rehbaum, Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. „Dazu zählen Liquiditätshilfen der NRW.Bank, Exportgarantien des Bundes oder die unkomplizierte Möglichkeit für Kurzarbeit bei kurzfristigen Auftragseinbrüchen durch eine Pandemie. Ist eine Belegschaft von Quarantäne betroffen, kann eine Entschädigung für die Lohnfortzahlung bei den Landschaftsverbänden beantragt werden.“

Konkret stehen den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen in NRW folgende öffentliche Angebote zur Verfügung:

Das MWIDE informiert über:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

  • Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung:

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro)  und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.

  • Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen. Zuständig für das Münsterland ist der LWL in Münster.
  • Die NRW.BANK berät Unternehmen am Service-Telefon: 0211-91741-4800. Die Berater informieren individuell über die Förderinstrumente des Landes.
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld bietet die Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800-45555-20.
  • EU-Kommission hat die Einrichtung eines Corona-Krisenfonds in Höhe von 25 Mrd. Euro angekündigt

Kurzarbeitergeld

Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich.

Ein auf Grund oder in Folge des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen im Sinne des Paragraphen 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III. Ein Ausgleich des Arbeitsausfalls mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist damit grundsätzlich möglich.

Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.

Informationen Kurzarbeitergeld. Servicehotline für Arbeitgeber:  0800 45555 20

Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe

Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

Weitere Informationen Unter: www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org

Finanzierung von Investitionen und Innovationen

Ungeachtet der aktuellen Sorgen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus steht die Wirtschaft unseres Landes vor großen strukturellen Herausforderungen. Dies sollte bei aller Sorge nicht aus den Augen verloren und für die Zukunft in Angriff genommen werden. Für die Bewältigung dieser Aufgaben, wie Digitalisierung, Mobilitätswende, Einsatz von KI, stehen Förderangebote des Landes zur Verfügung.

Informationen zur Unterstützung beispielsweise von Digitalisierungsvorhaben finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/digitalisierungsinitiative-mittelstand

Auch hier berät die NRW.BANK umfassend und individuell über die Angebote, die nordrhein-westfälischen Unternehmen zur Verfügung stehen.

Fragen und Antworten rund um das Coronavirus

Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen finden Sie bei den IHKs in NRW unter: http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus.

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