Jobcenter starten mit innovativem Angebot: Gemeinsam neue Wege gehen mit „rehapro“

Lena-Kristin Pfeifer, Maria Bieke (Koordinatorin), Stephanie Warnecke (Standortleiterin), Mira Cicek und Sergiu Mateiovici gehen am Standort Siegen neue Wege mit den Projektteilnehmenden.

Der Service Point Gesundheit und Arbeit, kurz S.P.G., ist zum 1. Juni gestartet. Die vier beteiligten Jobcenter haben mit ihrem jeweils eigenen S.P.G ein gemeinsames Ziel: durch innovative Leistungen und organisatorische Maßnahmen Menschen mit andauernden gesundheitlichen Einschränkungen zu helfen, erwerbsfähig zu bleiben oder wieder zu werden. Verbunden damit ist ein Stärken der beruflichen und sozialen Teilhabe. Das Projekt des Jobcenterverbundes Jobcenter Holzminden, Jobcenter Landkreis Northeim, Jobcenter Hameln-Pyrmont und Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Bundesprogramms rehapro mit den Grundsätzen: „Prävention vor Rehabilitation“ und „Rehabilitation vor Rente“.

„Menschen abholen, mit ihnen individuelle Hilfe passend zur Lebenslage entwickeln und umsetzen, das ist unsere Aufgabe, unser Ziel. Wir alle müssen in neuen Strukturen denken, wenn wir Teilhabe verbessern wollen. Mit unserem Projekt werden wir vielen Menschen diese Chance geben“, so Michael Schmitz, Projektleiter des Verbundes, zum Start.  Schmitz erklärt: „Langzeitarbeitslos sein hat die unterschiedlichsten Ursachen. Einen großen Platz nehmen dabei gesundheitliche Einschränkungen ein. Hier setzt der S.P.G. mit individuell auf die einzelne Person abgestimmter Unterstützung an. Wir haben ganz bewusst unsere Service Points räumlich getrennt von der jeweiligen Behörde Jobcenter eingerichtet. So grenzt sich das Projekt klar vom Regelgeschäft der Jobcenter ab.“ Mit dem Unternehmen Softdoor hat das Projekt an allen vier Standorten einen professionellen Träger. Gemeinsam mit Fachkräften der jeweiligen Jobcenter werden die Teilnehmenden durch Coaches von Softdoor betreut. Die Einbindung von Fachärzten, Psychologen, Sozial- und Arbeitsmedizinern ist dabei auf kurzem Weg jederzeit möglich. Eingesetzt werden hierzu digitale Services wie Telemedizin. Das alles in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung.

Zum Start ging es im Vorfeld darum, Teilnehmende für das Projekt zu gewinnen. „Dabei wird kein Zwang ausgeübt, alles ist auf freiwilliger Basis“, so Anja Zebahl. Sie ist Koordinatorin am Standort Hameln. „Ich habe an einigen Beratungsgesprächen teilgenommen und direkt unser neues Projekt vorgestellt. Durchweg war das Feedback positiv, teilweise richtig dankbar. Da kam z.B.: da fühle ich mich gut aufgehoben, es geht weiter, mir fällt ein Stein vom Herzen. So konnten wir zum Start in Hameln 120 Personen aus unserem Kundenbestand gewinnen.“ Ähnliche Erfahrungen sammelten auch die anderen drei Koordinatorinnen. Die künftig Teilnehmenden sind motiviert, mitzuwirken. Gut finden alle bereits im Vorfeld, dass der S.P.G. keine klassische Maßnahme ist, sondern eher eine Begegnungsstätte mit umfassenden Hilfsmöglichkeiten. Das alles unter dem großen Aspekt der Freiwilligkeit.

Insgesamt bietet das Projekt in seiner 5-jährigen Laufzeit für den gesamten Jobcenterverbund ca. 3375 Menschen die Chance, von dem Angebot S.P.G. zu profitieren. Mit rollierendem Einstieg werden in vier aufeinander aufbauenden Phasen die erforderlichen Hilfen unter Einbeziehen von psychologischem und ärztlichem Fachpersonal herausgearbeitet. In der insgesamt 8 bis zu 12 Monate dauernden Teilnahme werden in der 4. Hauptphase diese Hilfen angegangen und umgesetzt.

Hintergrund:

Rechtliche Grundlage für den „Service Point Gesundheit und Arbeit – S.P.G.“  ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) als die bisher größte Gesetzesreform des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) seit dessen Entstehung im Jahr 2001. Mit ihm soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe verbessert werden. Das BTHG wurde im Dezember 2016 verkündet und tritt bis zum 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft.

Aufgrund von stetig hohen Zugängen in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des BTHG mit § 11 SGB IX den Auftrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. Diesen Auftrag setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ um. Modellprojekte zur Stärkung der Rehabilitation im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung werden gefördert und umgesetzt.

Die vier im Verbund agierenden Jobcenter Holzminden, Landkreis Northeim, Hameln-Pyrmont und Kreis Siegen-Wittgenstein haben sich gemeinsam erfolgreich für eine Teilnahme ihres Modelprojekts Service-Point Gesundheit und Arbeit beworben. Jedes dieser vier Jobcenter hat einen eigenen S.P.G. an seinem Standort.

Text und Foto: Jobcenterverbund zu S.P.G.

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