„Eine politische Entscheidung mit Nachwirkung“

„Wir begrüßen die Entscheidung, für Beschäftigte in Kurzarbeit die Hinzuverdienstmöglichkeiten bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe zu öffnen“, so Dr. Thorsten Doublet, Geschäftsführer des Verbandes der Siegerländer Metallindustriellen e.V., zu den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung. „Was die befristete und gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes angeht, müssen wir jedoch dringend aufpassen, dass wir die Sozialkassen jetzt nicht überfordern. Auch wenn wir uns alle wünschen, dass die Krise nur von kurzer Dauer ist, haben wir hier keine Gewissheit. Unsere Sozialsysteme müssen handlungsfähig bleiben. Der Beschluss wird dazu führen, dass die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit schneller aufgebraucht sein werden“, so Dr. Doublet weiter.

Insofern ist auch die von der Regierungskoalition vereinbarte gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für jene Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren mussten, eine politische Entscheidung, die nur in dieser ganz besonderen Krisensituation nachvollzogen werden kann. Die Liquiditätslage wird dadurch für die Unternehmen noch einmal schwieriger, da sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssen. Ungeachtet des Stufenmodells stellt der Beschluss eine zu undifferenzierte Verteilung von Sozialleistungen dar. Richtiger wäre es gewesen, dass sich die Hilfen noch mehr auf echte Notfälle konzentriert hätten. Auch wäre es besser gewesen, wenn die Politik den ursprünglich eingeschlagenen Weg weiter beschritten hätte, den Zugang zur „Sozialhilfe“ für Kurzarbeiter zu erleichtern.

Auch die Verlängerung der Bezüge zum Arbeitslosengeld I ist eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung für die Arbeitslosenversicherung. „Wir müssen sehr aufpassen, dass hier kein Präjudiz für die Zeit nach der Krise geschaffen wird, das auf Dauer zu einer deutlichen Erhöhung der Beiträge zum Sozialversicherungssystem führt. Dies kann weder im Interesse der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber sein. Deshalb ist die feste Befristung dieser Neuregelung bis zum 31.12.2020 hier besonders wichtig“, unterstreicht der Verbandsgeschäftsführer.

Bild und Infos: VdSM

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