Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab

Die Arbeitgeber in Deutschland sind seit November 2020 dazu verpflichtet, Beschäftigten die Arbeit von zu Hause aus anzubieten – wenn nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das ist eine der Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Derzeit arbeiten nach Angaben des ifo-Instituts rund 27,9 Prozent der Beschäftigten von zu Hause. (Quelle: tagesschau.de vom 12.01.2022)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant nun einen Rechtsanspruch auf Homeoffice auch nach der Pandemie, obwohl dies im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden ist. „Ich bin dafür, dass wir aus dem coronabedingten, ungeplanten Großversuch zum Home-Office grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Die Ampel-Koalition werde „moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland“ und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen, so der Minister. Damit will er das Arbeiten von zu Hause dauerhaft in die deutsche Arbeitswelt integrieren. Wenn es nach den Plänen des Bundesarbeitsministers geht, muss Beschäftigten künftig das Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht werden, wenn diese nicht zwingend im Unternehmen anwesend sein müssen. Wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe nennen kann, soll der Anspruch, im Homeoffice zu arbeiten, gelten.

Sicherlich bleibt festzuhalten, dass die Möglichkeit, von Zuhause arbeiten zu können, in den Hochzeiten der Pandemie dazu beigetragen hat, Menschen zu schützen und den Betrieb in vielen Unternehmen trotz der Lockdowns aufrecht zu erhalten. Deshalb haben auch Unternehmen in Siegen-Wittgenstein diese Möglichkeit genutzt. Das bestätigen fast 70 Prozent der Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, die sich an einer aktuellen Umfrage der Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein zum Thema Homeoffice beteiligt haben. Knapp die Hälfte von ihnen würde allerdings das Homeoffice-Angebot nach dem Ende der Pandemie nicht dauerhaft weiterführen wollen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. An erster Stelle nennen die Unternehmensvertreterinnen und -vertreter die Bildung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Unternehmen. Die fehlende soziale Komponente gemeinsamer Arbeit mit entsprechend positiven Effekten auf die Teambildung wird ebenfalls als Grund genannt. Auch sehen einige Unternehmensvertreterinnen und -vertreter die Gefahr, dass die Bindung zum Unternehmen auf längere Sicht verloren geht. Technische Probleme kämen hinzu und natürlich auch zusätzliche Kosten für die Unternehmen.

„Mit der Einführung des Entgelt-Rahmenabkommens ERA vor fast 20 Jahren haben die Tarifpartner die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten in den Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie endgültig abgeschafft. Durch die Einführung einer Rechtsanspruchs auf Home-Office würde diese Zweiteilung durch die Hintertür wieder eingeführt. Das wäre aus unserer Sicht ein deutlicher Rückschritt und auf Dauer sicherlich nicht förderlich für den Betriebsfrieden“, stellen die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein dazu klar. „In der Produktion ist Home-Office nun einmal nicht möglich.“

„Deshalb lehnen wir die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Homeoffice durch die Bundesregierung ab. Das wäre zudem nach der vorgesehenen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bereits der zweite Eingriff der Ampel-Koalition in die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.“ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ignoriere mit seinem Vorstoß auch den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP, machen die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein weiter deutlich. Darin sei nämlich nicht die Rede von einem Rechtsanspruch auf Homeoffice, sondern nur von einem Erörterungsanspruch. „Das, was der Bundesarbeitsminister als neue Freiheit für die Beschäftigten verkauft, bedeutet gleichzeitig eine weitere Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsmöglichkeiten. Betriebliche Belange sollten in den Betrieben entschieden werden und nicht durch den Gesetzgeber“, so die Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein weiter. „Der Staat schafft mit solchen neuen Vorschriften kein Vertrauen, sondern setzt die Sicht der Ministerialbürokratie über die sich fortentwickelte betriebliche Praxis. Das steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft.“

Info: Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein

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