Alle Jahre wieder: Zusatzleistungen in der Weihnachtszeit

13. Monatsentgelt, betriebliche Sonderleistung oder schlicht das Weihnachtsgeld – etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland erhält zum Ende des Jahres eine Sonderzuwendung. „Ein wesentlicher Einflussfaktor, ob Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten oder nicht, ist die Tarifbindung des Unternehmens“, so Amelia Koczy, wissenschaftliche Expertin des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa).

71 Prozent der Beschäftigten tariflich gebundener Unternehmen erhalten Weihnachtsgeld, bei den nicht-tarifgebundenen Unternehmen sind es 44 Prozent. Auch innerhalb der Metall- und Elektroindustrie ist die Sonderzahlung zu Weihnachten für alle tariflich Beschäftigten geregelt. Je nach betrieblicher Zugehörigkeitsdauer und Tarifgebiet erhalten diese eine Zahlung in Höhe von 25-60 Prozent ihres Monatsentgelts.

Aus historischer Sicht besteht der wesentliche Zweck des Weihnachtsgeldes, Mitarbeiter zum Kaufen von Weihnachtsgeschenken für ihre Liebsten anzuregen. Vielfach werden Beschäftigte aber auch selber direkt durch ihren Arbeitgeber beschenkt – beispielsweise in Form von Gutscheinen oder Sachgegenständen wie Büchern, Elektrogeräten oder Kosmetik. Die persönliche Anerkennung der Mitarbeiter und ein gutes Betriebsklima stehen bei solchen „Geschenketüten“ im Vordergrund.

„Anders als bei dem rein monetären Weihnachtsgeld, geht es bei solchen „Benefits“ weniger um den materiellen Wert des Geschenks, als um die Geste und das Signal der Wertschätzung,“ so Koczy. Nach einem gemeinsam verbrachten Jahr wird damit ein Dank an die Belegschaft ausgesprochen und in Form eines Geschenks oder einer durch den Arbeitgeber finanzierten Weihnachtsfeier verdeutlicht.

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