3G oder 2G – das ist hier die Frage

Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

3G oder 2G, das wird derzeit heftig diskutiert, auch in der Wirtschaft. Und dabei geht es nicht um einen Mobilfunkstandard, sondern um die Rücknahme von Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemiebekämpfung. Wer darf was, wieviel und wo? 3G bedeutet hierbei: geimpft, genesen oder negativ getestet. 2G beschränkt sich auf geimpft und genesen. Während Bayern seine Corona-Strategie komplett auf 3G umgestellt hat, empfiehlt Hamburg beispielsweise der Gastronomie die 2G-Regel, also den Zugang nur noch für Geimpfte oder Genesene.

Da inzwischen jeder, der sich in Deutschland gegen das Corona-Virus impfen lassen möchte, dies auch tun kann, ist eine dauerhafte Einschränkung der Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger kaum mehr aufrecht zu erhalten. Die 3G-Regel wird bereits in vielen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen angewandt. Bei der 2G-Regel müssten Ungeimpfte und negativ Getestete deutlich mehr Einschränkungen in Kauf nehmen.

NRW-Arbeitgeberpräsident Arndt G. Kirchhoff äußerte sich dazu kürzlich in einem Interview im Kölner Stadt-Anzeiger wie folgt: „Rechtlich können wir als Unternehmen niemanden zwingen. Wir empfehlen aber allen Beschäftigten dringend, sich impfen zu lassen. Wir haben als Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften einen gemeinsamen Appell an alle Mitarbeiter gerichtet. Ich bin auch überzeugt, dass sich das 2G-Prinzip in vielen Bereichen des täglichen Lebens durchsetzen wird. Wer sich nicht impfen lassen will, wird auf Dauer Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, auch am Arbeitsplatz. Klar ist, dass die Impfverweigerung Einzelner nicht zum Schaden von Kollegen, Arbeitgebern und Kunden sein darf.“

Und wie sehen das die Mitglieder der Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein? In einer Schnellumfrage haben sich 57 Prozent der Befragten, die an der Umfrage teilgenommen haben, der Meinung von Arndt G. Kirchhoff angeschlossen und befürworten eine 2G-Regelung. Für rund 40 Prozent wäre die 3G-Regelung die richtige Vorgehensweise im weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie. Es gab dabei auch kritische Stimmen, die darauf hinwiesen, dass sich ja nicht jeder impfen lassen kann. Eine Spaltung der Gesellschaft durch eine 2G-Regelung wurde ebenfalls befürchtet. Auf der anderen Seite wäre 2G eine Erleichterung für die Belegschaft und die Vorgesetzten, so eine weitere Meinung.

Dass es nach wie vor an klaren und eindeutigen Regelungen mangelt, macht folgende Stellungnahme deutlich: „Als Arbeitgeberin wünsche ich mir klare Vorgaben. Mir fehlen die Kontrollmöglichkeiten – ich bin komplett abhängig von der Offenheit der Mitarbeiter. Ich muss Test anbieten – darf aber nicht kontrollieren. Ich wünsche mir für die Betriebsstätten die Möglichkeit offizielle Test in Verbindung mit testiertem Negativ Nachweis ab zu verlangen. Besser wäre es sicherlich, wenn es eine Impfpflicht gibt, wie sie es auch für Masern gibt. Die vagen derzeitigen Regelungen gehen zu Lasten von Eltern, insbesondere Müttern, des Betriebsklimas und der Arbeitgeber.“

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