EU fordert gläserne Firmen

Die OECD hat seit einiger Zeit der Gewinnverlagerung und Steuervermeidung durch globale Konzerne den Kampf angesagt. Nun will auch die EU-Kommission handeln. Dass Firmenstrategen grenzüberschreitend Zahlen hin- und herschieben, um den Steuerbehörden ein Schnippchen zu schlagen, soll der Vergangenheit angehören. Künftig soll ein fairer Wettbewerb zwischen nur in einem Land tätigen Firmen und multinationalen Unternehmen herrschen. Dabei geht es auch um die Staatsfinanzen – immerhin sind die Unternehmenssteuern in den EU-Ländern wichtige Geldquellen für den Fiskus (Grafik):

Im Schnitt aller EU-Länder kam 2014 fast jeder zehnte Steuer-Euro aus den Erträgen der Unternehmen.

Um die Steuergerechtigkeit zu stärken, setzt die EU-Kommission vor allem auf mehr Transparenz. Ihre Logik: Wenn beispielsweise ein deutscher Betriebsprüfer die weltweiten Geschäfte eines Konzerns genau kenne, würde dessen angemessene Besteuerung in Deutschland leichter.

Einen entsprechenden Vorschlag hat die Kommission bereits in der Schublade. Multinationale Unternehmen sollen demnach für ihre Konzerngesellschaften, nach EU-Ländern getrennt, minutiös eine Reihe von Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn, Zahl der Mitarbeiter, aber auch die abgeführten Steuern auflis­ten. Stehen geringen Steuerzahlungen hohe Erlöse und viele Beschäftigte gegenüber, sollen die Alarmglocken in den Finanzämtern schrillen und die Betriebsprüfer noch genauer hinschauen.

So gut die Absicht der EU-Kommission sein mag, so kritikwürdig ist der Plan in zweierlei Hinsicht:

  • Wettbewerbsnachteile. Während die OECD empfiehlt, länderbezogene Unternehmensberichte nur der Finanzverwaltung vorzulegen, wird die EU voraussichtlich eine Veröffentlichung der Daten fordern. Damit wären die Firmen aber unter Umständen gezwungen, strategische Informationen preiszugeben und damit Wettbewerbsvorteile zu verlieren. Zudem könnten die Daten von den Medien unsachgerecht verwendet werden.
  • Bürokratie. Derzeit spricht einiges dafür, dass die EU dem OECD-Vorschlag folgt und künftig nur jene Konzerne die Berichtspflichten erfüllen müssen, die einen Gesamt­umsatz von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr erzielen.

Möglicherweise müssen in Zukunft aber auch alle laut EU-Definition „großen“ Unternehmen ihre Daten offenlegen – also all jene, die mindes­tens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 40 Millionen Euro Umsatz, 20 Millionen Euro Bilanzsumme und 250 Mitarbeiter.

Käme es so, müssten nach deutschem Verständnis sogar eher mittelständische Unternehmen den bürokratischen Mehraufwand schultern – die benötigten Ressourcen stünden dann zum Beispiel nicht mehr für betriebliche Investitionen zur Verfügung.

Was die EU-Kommission bei ihren Plänen ohnehin zu übersehen scheint, ist die Rolle der Mitgliedsländer. Denn es sind die nationalen Gesetze, die Steuerschlupflöcher und die daraus folgenden Anreize zur Gewinnverlagerung erst möglich machen.

Institut der deutschen Wirtschaft, Köln

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