Unternehmen müssen schnell auf neue Umwelthaftungsrisiken reagieren

Zahlreiche Rechtsänderungen im Umweltbereich verunsichern zurzeit die Top-Manager und Umweltbeauftragten von Unternehmen. Die Herausforderung: Auf einige der Neuerungen müssen die Firmenverantwortlichen sehr kurzfristig reagieren. „Am 14. Januar wurde die Bundes-Immissionsschutzverordnung an 44 Stellen geändert – und den Unternehmen wird nur wenige Monate Zeit gegeben, um diese Änderungen zu befolgen“, sagt Martina Wunderlich, Umweltexpertin beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions in Deutschland.

Weitere Rechtsnormenänderungen betreffen das Abfall-, Chemikalien-/Gefahrstoff- und Störfallrecht. Dabei geht es teilweise um sehr grundlegende Fragen, die von den Unternehmen beantwortet werden müssen. „Brauchen sie nach der jetzt geänderten Bundes-Immissionsschutzverordnung eine Genehmigung, um die Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens unverändert fortzusetzen? Wenn ich den Firmenvertretern diese Frage stelle, schauen mich viele mit großen Augen an“, sagt Wunderlich. Dabei sollten die Manager die Frage schleunigst beantworten, denn: „Die Antwort darauf muss bis spätestens 14. April erfolgen. Anlagen, die bereits in Betrieb sind und nun erstmalig genehmigungspflichtig sind, müssen bis dahin der zuständigen Behörde angezeigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist ein Bußgeld fällig. Außerdem stellt der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage ohne Genehmigung einen Straftatbestand dar“, so die Aon-Expertin. Teuer könne auch die Antwort auf die Frage werden, ob ein Unternehmen im Sinne der neuen Abfallbeauftragtenverordnung jetzt einen Beauftragten bestellen muss. Hier muss bis spätestens 1. Juni gehandelt werden.

Besonders betroffen von den Gesetzesänderungen seien Entsorgungsfachbetriebe. Für sie gibt es eine neue Pflichtversicherung. „Die Betriebe müssen jetzt sowohl eine Umwelthaftpflicht- als auch eine Umweltschadenversicherung abschließen“, sagt Aon-Expertin Wunderlich. Auch dieser Verpflichtung muss bis zum 1. Juni nachgekommen werden. Doch diese Frist sei sogar lang im Vergleich zu der im Bereich des Chemikalienrechts. Wunderlich: „Das europäische Chemikalienrecht wird jetzt in die deutsche Gefahrstoffverordnung implementiert. Deutsche Unternehmen müssen daher ihre Gefahrstoffverzeichnisse überprüfen – und zwar sofort.“ Die zahlreichen Änderungen im Umweltbereich erforderten jetzt von den Unternehmen kleinteilige, aufwendige Prüfungen ihrer Arbeitsabläufe.

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