Kassengesetz wird voraussichtlich verschoben

Ab dem 1. Januar 2020 sind nach dem sogenannten Kassengesetz alle Unternehmen, die elektronische Kassen benutzen, verpflichtet, diese mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) weist darauf hin, dass nun eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes auf frühestens Ende September 2020 in Aussicht steht.

Mit dem BMF-Schreiben (anlassbezogener Erlass des Bundesministeriums für Finanzen) vom 17.06.2019 zu § 146a AO wurden die in § 146a AO enthaltenen Anforderungen an die zertifizierten tSE bei Kassensystemen konkretisiert. Erst jetzt ist es den jeweiligen Anbietern möglich, die geforderten Sicherheitseinrichtungen verlässlich zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Zuvor gab es hinsichtlich der konkreten Anforderungen an die tSE erhebliche Rechtsunsicherheiten. Angesichts der zeitlichen Verzögerung bei der Erarbeitung der technischen Vorgaben für die tSE und damit einhergehend auch des Zertifizierungsverfahrens ist der ursprüngliche Zeitplan nicht mehr einzuhalten. Dieser sah vor, dass mit der Produktion und dem Verkauf der entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ab Mitte dieses Jahres begonnen werden kann.“

Vor diesem Hintergrund ist absehbar, dass die betroffenen Unternehmen, insbesondere im Einzelhandel, frühestens in der Vorweihnachtszeit mit der innerbetrieblichen Implementierung der tSE beginnen können. Ein Austausch von Kassen, ihre Einbindung in die betriebliche Hard- und Softwareumgebung und die erforderliche Schulung würden gerade in dieser Zeit die Geschäftsabläufe erheblich beeinträchtigen. Mit einer flächendeckenden Ausstattung aller circa 2,1 Mio. elektronischen Kassen in Deutschland mit zertifizierten tSE bis Jahresende ist nicht zu rechnen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hatte deshalb gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, dem BMF und den Landesministerien mehrfach auf eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes (01.01.2020) gedrängt. Nunmehr hat die Finanzverwaltung eine Verschiebung bis zum 30. September 2020 in Aussicht gestellt. Dazu soll nach Abstimmung der Länderfinanzbehörden ein offizielles Schreiben voraussichtlich im Oktober 2019 veröffentlicht werden.

Das BMF-Schreiben vom 17.06.2019 kann auf der Homepage der IHK Siegen (Recht/Aktuelles) heruntergeladen werden. Weitere Informationen: Nina Münker (0271 3302-150; nina.muenker@siegen.ihk.de).

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