Fortschritt bei Talbrücke Büschergrund

Die bauvorbereitenden Maßnahmen an der Talbrücke Büschergrund starten noch im Januar.

Auf Antrag der Autobahn Westfalen hat das Fernstraßen Bundesamt (FBA) festgestellt, dass für den Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen. Die ersten Bauvorbereitungen starten nun bereits am 31. Januar 2023 mit der Freimachung des Baufeldes. „Es ist wichtig, dass wir diese Arbeiten jetzt zeitnah ausführen können, um einen Baubeginn der Hauptbaumaßnahme im Herbst dieses Jahres zu ermöglichen“, erklärt der Leiter der Außenstelle Netphen, Marco Gräb. Denn: Laut Bundesnaturschutzgesetz sind Fällarbeiten grundsätzlich nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt. Der Umfang dieser Arbeiten ist jedoch überschaubar, da ein Großteil der Bäume im Umfeld der Brücke bereits aufgrund des Borkenkäferbefalls gefällt wurden. Parallel zu den bauvorbereitenden Arbeiten unter der Brücke finalisiert die Autobahn Westfalen die Ausschreibungsunterlagen für den eigentlichen Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund. Die Einleitung des Vergabeverfahrens wird dann in Kürze erfolgen.

Der Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund ist dringend erforderlich, da eine Nachrechnung ergeben hatte, dass das Bauwerk insbesondere aufgrund der gestiegenen Verkehrsbelastungen nicht mehr den heutigen statischen Anforderungen gerecht wird. Zur Entlastung der Brücke wurde daher bereits ein Lkw-Überholverbot angeordnet.

Text: Autobahn Westfalen, Foto: kalhh/Pixabay

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