„Sicher mit System“ – Arbeitsschutzgütesiegel für Gebr. Rath

Im Bild, v.r.n.l.: Technischer Geschäftsführer M. Ebbinghaus, Disponent J. Schleifenbaum, Arbeitsschutzmanagementbeauftragter A. Uebach, Einkaufsleiter H. Groß, Betriebsratsmitglied und Sicherheitsbeauftragter K. Loos - alle Gebr. Rath Werkzeugbau GmbH, Sicherheitsfachkraft M. Siebel - Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.
Im Bild, v.r.n.l.: Technischer Geschäftsführer M. Ebbinghaus, Disponent J. Schleifenbaum, Arbeitsschutzmanagementbeauftragter A. Uebach, Einkaufsleiter H. Groß, Betriebsratsmitglied und Sicherheitsbeauftragter K. Loos - alle Gebr. Rath Werkzeugbau GmbH, Sicherheitsfachkraft M. Siebel - Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.

Im Bild, v.r.n.l.: Technischer Geschäftsführer M. Ebbinghaus, Disponent J. Schleifenbaum, Arbeitsschutzmanagementbeauftragter A. Uebach, Einkaufsleiter H. Groß, Betriebsratsmitglied und Sicherheitsbeauftragter K. Loos – alle Gebr. Rath Werkzeugbau GmbH, Sicherheitsfachkraft M. Siebel – Vereinigung zur Überwachung technischer Anlagen e.V.

Die Gebr. Rath Werkzeugbau GmbH setzte auf Basis des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems erfolgreich um. Nach der Begutachtung durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), wurde das Kreuztaler Unternehmen im Mai diesen Jahres das Gütesiegel „Sicher mit System“ verliehen.

Die Installation eines systematischen Arbeitsschutzmanagements bedeutet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz konsequent und nachhaltig in die betrieblichen Prozesse zu integrieren und zur obersten Führungsaufgabe zu machen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und Berufskrankheiten vorzubeugen. Bei der Einführung wurde Gebr. Rath durch die externe Sicherheitsfachkraft des VÜA unterstützt.

Besonders wichtig war es alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Anfang an zu beteiligen und zu sicherem und ergonomischem Arbeiten zu motivieren. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird in regelmäßigen Betriebsbegehungen, unter Einbindung der Vorgesetzten, der internen Sicherheitsbeauftragten, der externen Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin, überwacht und weiter verbessert. Darüber hinaus werden vom Arbeitsschutzmanagementbeauftragten regelmäßig interne Audits organisiert und durchgeführt.

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