Kindergeld wird auch ohne Vorlage der Steuer-ID gezahlt

Seit einigen Wochen geht das Gerücht um, dass Kindergeld ab dem 1. Januar 2016 nur noch gezahlt wird, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) bei der Familienkasse vorliegt. Diese Besorgnis sei unbegründet, teilt die Agentur für Arbeit Siegen mit. Die Kindergeldzahlung wird nicht eingestellt. Es sei auch nicht erforderlich, die Steuer-ID der Familienkasse mitzuteilen oder die Service-Rufnummern anzurufen.

Durch ein automatisches Meldeabgleichverfahren liegt der Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-ID vor. Sollte die Steuer-ID noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, wird die Familienkasse die Eltern im Laufe des Jahres 2016 kontaktieren.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.

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