Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sorge vor bürokratischem Aufwand ist groß
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit zumindest 3.000 Mitarbeitern seit Jahresbeginn 2023 dazu, grundlegende Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu beachten. Ab 2024 wird sich…









