Azubis mit eigener Wohnung können finanzielle Unterstützung erhalten

Für die Wunschausbildung verlassen viele Jugendliche ihr Elternhaus und ziehen in eine neue Stadt. Mit der Ausbildung beginnt dann nicht nur ein neuer Lebensabschnitt sondern zum ersten Mal müssen auch die eigenen vier Wände finanziert werden. Damit Miete und Lebenshaltungskosten nicht zum K.O.-Kriterium für die Ausbildung werden, können Azubis bei der Agentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

„Wir ermuntern die Jugendliche immer, bei ihrer Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz auch einen Wohnortwechsel in Betracht zu ziehen, denn nicht immer sind Ausbildungsort und Heimatort identisch“, erläutert Dr. Bettina Wolf, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Siegen. Oft sei der Auszug aus dem Elternhaus für viele Jugendlichen auch eine große finanzielle Herausforderung, beschreibt Dr. Wolf die Situation der Jugendlichen. „Die Berufsausbildungsbeihilfe ist daher ein sehr gutes Instrument, mit dem wir die Auszubildenden gerne unterstützen, damit sie nicht in finanzielle Nöte kommen“, ist sie von der Beihilfe überzeugt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird gezahlt, wenn die Auszubildenden eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine betriebliche Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz absolvieren. Zudem dürfen sie nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen und das bereits zur Verfügung stehende Geld für den Lebensunterhalt darf nicht eine bestimmte Bedarfsgrenze überschreiten. Für die Berufsausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein, der – außer bei der Altenpflegeausbildung – bei der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden ist. Schulische Ausbildungen sowie Berufsausbildungen in Verbindung mit einem Studium sind nicht förderungsfähig. Die Beihilfe wird von Ausnahmen abgesehen nur für die erste Berufsausbildung geleistet.

Gefördert werden neben deutschen auch viele ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich eine Rückfrage bei der Arbeitsagentur. Auszubildende können sich über die kostenlose Hotline beraten lassen und einen Termin vereinbaren: 0800-4-5555-0.

Informationen zur BAB und den Voraussetzungen stehen auch im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485769

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