Arbeitsagentur führt 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Die Arbeitsagentur Siegen bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Oder Sie erledigen Ihr Anliegen einfach online. Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de/eservices

Die Agentur für Arbeit Siegen ist telefonisch auch unter der Sonderrufnummer 0271 2301 100 erreichbar.

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