Tipps für einen kühlen Kopf an heißen Tagen

Bei andauernder Hitze kann es im Büro schon mal ungemütlich werden. Warme Temperaturen können Körper und Stimmung aus dem Gleichgewicht bringen. Dr. Catharina Stahn vom ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft gibt Tipps, wie es auch an heißen Tagen im Betrieb „cool“ bleibt. „Jetzt ist es wichtig, entsprechend Maßnahmen für ein gutes Klima zu schaffen“, so Stahn.

ifaa-Tipps für Gesundheit und gutes Raumklima:
– Trinken Sie ausreichend: Zwei bis drei Liter von Wasser, Früchtetee oder Saftschorlen unterstützen Kreislauf und Flüssigkeitshaushalt.
– Verzichten Sie lieber auf koffeinhaltige Getränke: Sie sind schweißtreibend und belasten den Kreislauf.
– Lüften Sie ausschließlich in den frühen, kühleren Morgenstunden. Später ist es ratsam, Fenster und Türen geschlossen zu lassen. Nutzen Sie vorhandene Sonnenschutzeinrichtungen.
– Greifen Sie zu bei frischem Obst und Gemüse. Schwere Lebensmittel belasten unnötig.
– Bevorzugen Sie lockere Kleidung, die idealerweise atmungsaktiv ist. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob für die Zeit der Hitze legere Kleidung en vogue sein darf.
– Wenn der Kreislauf versagt: Halten Sie Ihre Unterarme unter fließend kaltes Wasser. oder legen Sie ein kaltes Tuch in den Nacken oder auf die Stirn.
– Verwenden Sie die kühleren Stunden für Aufgaben, die die grauen Zellen und/oder den Körper stärker belasten.
– Lassen Sie die Klimaanlage nicht auf Hochtouren laufen, sie sollte nicht zu kalt eingestellt sein. Am besten beträgt der Unterscheid zwischen den Temperaturen draußen und im Büro nicht mehr als 6 °C. Größere Temperaturunterschiede können eine Erkältung und Kreislaufbeschwerden nach sich ziehen.

Was sagt der gesetzliche Arbeitsschutz bei hohen Temperaturen?
Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) sollte es in Arbeitsräumen nicht wärmer als 26 °C sein. Technische Regeln konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung, sind allerdings rechtlich nicht bindend.
Es kann gesundheitsgefährdend sein bei Temperaturen von mehr als 26 °C zu arbeiten. Das gilt zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Ältere, Schwangere, stillende Mütter). In diesen Fällen ist anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Der Arbeitgeber ist bei einer Lufttemperatur im Raum von mehr als 30 °C angehalten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Das bedeutet beispielsweise für eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten) und der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung) zu sorgen. Außerdem sollten die inneren thermischen Lasten reduziert werden (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben). Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, gelockerte Bekleidungsregeln oder die Bereitstellung von geeigneten Getränken wie Trinkwasser sind weitere Maßnahmen, die der Arbeitgeber treffen kann damit es im Büro an heißen Tagen „cool“ bleibt.

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