Stundung von Sozialversicherungs-beiträgen

Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen. Diese wichtige Sicherung der Liquidität hat der Bundestag noch kurzfristig vereinbaren können. Um die Stundung noch FÜR MÄRZ zu erreichen, muss der Antrag noch HEUTE formlos bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.

Beispielhafte Vorlage: https://documentcloud.adobe.com/link/track?uri=urn%3Aaaid%3Ascds%3AUS%3Ac2e8b16c-e594-4754-a9f3-061142672ece

Mehr Informationen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

Und

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200325_Hintergrund_Beitragsstundung.pdf

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