Schwierige Zeiten für Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Siegen, 22. Dezember 2011. Arbeitlose, die sich selbstständig machen wollen, haben es künftig schwerer. Sie erhalten zwar nach wie vor von der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts – aber die Bedingungen für die Förderung werden sich ändern. Rolf Kettler, Gründungsberater der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK): „Konkret bedeutet das: Der Gründungszuschuss wird schwieriger zu erhalten sein und es gibt weniger Geld.“

Die mit den Neuregelungen verbundenen Kürzungen sind politisch beschlossen und werden in Kürze in Kraft treten. Nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ werden künftig die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Zuschuss gewährt wird. Der bisher bestehende Rechtsanspruch auf Förderung entfällt damit. Die Zuschussförderung  wird in der ersten Förderphase von neun auf sechs Monate gekürzt, entsprechend die zweite Förderphase auf neun Monate verlängert. Und: Antragsteller müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruchsdauer auf ALG I nachweisen, bislang sind es 90 Tage. Ein Antragsteller mit einem Arbeitslosengeld-I-Anspruch von einem Jahr muss also ab Beginn seiner Arbeitslosigkeit innerhalb von sieben Monaten seinen Antrag stellen, bislang hat er neun Monate Zeit.

Nach bisher vorliegenden Informationen werden sich auch die insgesamt von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel deutlich reduzieren. Die Konsequenz wird sein, dass weniger Gründungswillige gefördert werden können. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Fördergeschehen in Zukunft entwickeln wird.

Nach Erfahrungen der IHK Siegen hat sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit erfolgreich selbstständig gemacht. In einer Blitzumfrage bei 350 geförderten Existenzgründern der Jahre 2009 bis 2011 hat die IHK Siegen die Bestandsfähigkeit und die Einstellung zum Gründungszuschuss festgestellt. Geantwortet haben 79 Personen. Hiervon üben 89 Prozent ihre selbständige Tätigkeit noch aus, die restlichen Personen sind überwiegend wieder in ein Beschäftigungsverhältnis gewechselt. Bei knapp 59,9 Prozent der aktuell noch Selbständigen haben sich die in die Existenzgründung gestellten Erwartungen erfüllt. Was den finanziellen Stellenwert des Gründungszuschusses betrifft sind 97 Prozent der Meinung, die Förderung hat ihnen bei der Aufnahme der Selbständigkeit sehr geholfen. Von 47 Prozent der Selbständigen wird die alte Förderdauer von 9 Monaten als angemessen beurteilt; 51 Prozent sind der Auffassung, dass sie zu kurz gewesen sei. Auch wenn die Ergebnisse nur ein Trend und eine Momentaufnahme sind, hat sich die Förderung aus der Sicht der Gründer bewährt, so die IHK. Ob sich dieser positive Trend auch unter Berücksichtigung der neuen Fördermodalitäten fortsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Die IHK möchte jeden von der Arbeitslosigkeit Betroffenen ermutigen, die Alternative „Unternehmerische Selbständigkeit“ zu prüfen. Stimmen die persönlichen Voraussetzungen, die Qualifikation und das Unternehmenskonzept, kann die Existenzgründung eine sinnvolle Alternative zur Arbeitslosigkeit und auch zum Beschäftigungsverhältnis darstellen. Vor dem Schritt in die Selbständigkeit ist jedoch wichtig, sich umfassend zu informieren.

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