„Wertvoller Impuls im Aufholprozess“

Dr. Luitwin Mallmann

Als „wichtige Grundlage für mehr wirtschaftliche Dynamik“ haben die nordrhein-westfälischen Unternehmensverbände das Entfesselungspaket II der NRW-Landesregierung begrüßt. Insbesondere mit den beschlossenen Veränderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) werde eine wichtige Wachstumsbremse gelockert. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Dr. Luitwin Mallmann, erklärte am Dienstag in Düsseldorf, die neuen Regelungen böten nun dringend benötigten Freiraum für Erweiterungsinvestitionen und Neubauten und könnten sich als wertvoller Impuls im Aufholprozess im Standort-Wettbewerb erweisen. „Gerade für die zahlreichen Hidden Champions in den ländlichen Wachstumsregionen des Landes ist das eine gute Nachricht“, betonte Dr. Mallmann. Es sei ein positives Signal, dass Erweiterungsinvestitionen künftig nicht mehr von der Einwohnerzahl einer Gemeinde abhängig seien. Goldrichtig sei dabei die Entscheidung, mehr planerische Verantwortung an die Entscheidungsträger vor Ort zu übertragen. Sie würden die Anforderungen in ihrer Region unbestritten am besten kennen.

Der Hauptgeschäftsführer forderte die Landesregierung auf, die angekündigten Veränderungen jetzt zügig umzusetzen. In die Landesplanung müsse noch mehr Geschwindigkeit rein, um die wirtschaftliche Aufbruchsstimmung im Land wachzuhalten. Neben der Landespolitik seien hier auch die Regionalräte gefordert, ihre Regionalpläne an die veränderten Ziele des LEP anzupassen. Mit beiden Entfesselungspaketen habe die Landesregierung ein ordentliches Tempo vorgelegt, um das Land weiter nach vorn zu bringen. Als weiteren Schritt gelte es, Weichen für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen zu stellen. „Das ist die Voraussetzung dafür, dass die größeren planerischen Spielräume auch umzusetzen sind“, sagte Dr. Mallmann. Außerdem erwarteten die Unternehmensverbände, die wachstumshemmenden Alleingänge des Landesnaturschutz- und des Landeswassergesetzes zu beenden und auf ein bundeseinheitliches Niveau zurückzunehmen.

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