NRW-Soforthilfe 2020

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern. Das elektronische Antragsverfahren läuft ab morgen, den 27.03.2020, an. Anträge sind bis zum 30.04.2020 zu stellen, ein Grund zur Eile besteht nicht.

Das Wirtschaftsministerium hat alle Informationen unter: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 online gestellt. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert werden.

Das Antragsverfahren ist ausschließlich medienbruchfrei digital durchführbar. Bitte den Antrag nicht ausdrucken. Diejenigen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, erhalten Hilfe bei den örtlichen Kammern und Behörden: IHK Siegen 0800 6997998 oder Handwerkskammer Südwestfalen.

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