Neue Spielregeln für den Warenverkehr

Steuerberater Tobias Stöhr (l.) und IHK-Außenwirtschaftsleiter Jens Brill machten die EU-Mehrwertsteuerreform zum Thema.

Tobias Stöhr, Steuerberater aus Siegen, gab vor knapp 100 interessierten Unternehmern in der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) einen Ausblick auf die ab 2019 erwartete EU-Mehrwertsteuerreform und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Wirtschaftstreibenden. Der Experte für Umsatzsteuer und internationales Steuerrecht machte deutlich: „Am Ende des Reformprozesses steht die grundlegende Neuordnung des Mehrwertsteuersystems in der EU. Dann wird der grenzüberschreitende Warenverkehr im EU-Mehrwertsteuerraum völlig neuen Spielregeln folgen.“

Spielregeln, auf die man sich vorbereiten sollte. Heute sind Warenlieferungen zwischen Unternehmern in dem EU-Mitgliedstaat, aus dem sie geliefert werden, von der Umsatzsteuer befreit und unterliegen im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung durch den Käufer. Diese Zweiteilung macht das derzeitige System sehr betrugsanfällig. Zukünftig soll eine Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgen. Während der Zeithorizont für die vollständige Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip bei Warenlieferungen bis 2022, mit einer Übergangsphase bis 2027 für Dienstleistungen, noch längerfristig ist, sollen einige Sofortmaßnahmen bereits 2019 in Kraft treten. In dem dann neuen System wird die Mehrwertsteuer vom Verkäufer über einen „One Stop Shop“ online in seinem Sitzstaat entrichtet und von dort an das Finanzamt des Bestimmungslandes weitergeleitet. Unternehmen sollen sich künftig von ihrer nationalen Steuerbehörde zum „zertifizierten Steuerpflichtigen“ ernennen lassen können und voraussichtlich schon ab 2019 in den Genuss von Steuervereinfachungen kommen. Steuerberater Stöhr mahnte an, dass in den Unternehmen bisherige Ein- und Verkaufsprozesse an das künftige Mehrwertsteuersystem angepasst werden müssten. Die Frage, ob ein Warenempfänger ein zertifizierter Steuerpflichtiger, ein nicht-zertifizierter Abnehmer oder rein privater Endverbraucher sei, mache künftig eine besonders sorgsame Pflege von Kundenstammdaten erforderlich. Ebenso wie die künftige weitere Diversifizierung von ermäßigten Steuersätzen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sei dies eine Herausforderung, gerade auch für die IT der Unternehmen.

Jens Brill, Leiter Außenwirtschaft der IHK Siegen, erinnerte daran, dass die Neuregelungen beileibe nicht bloßer Selbstzweck der EU-Bürokratie seien. Die künftige Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip werde Schätzungen zufolge den derzeit grassierenden Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Handel massiv eindämmen: „Aktuell spricht man von jährlichen Steuerausfällen in Höhe von 50 Milliarden Euro. Diese würden mit dem neuen System der Umsatzsteuer um voraussichtlich 40 Milliarden Euro reduziert – ein Mehr an Steuergerechtigkeit, von dem am Ende alle profitieren.“

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