Friseurbetriebe in Not retten: JETZT handeln!

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Die Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen mussten aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung der Landesregierung seit dem 16.12.2020 geschlossen bleiben. Die Wiedereröffnung der Betriebe ist nicht in Sicht. Helfen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen sollten den betroffenen Betrieben die staatlichen Wirtschaftshilfen, jüngst die sog. „Überbrückungshilfe III“ sowie die sog. „Neustarthilfe“.

Obermeisterin der Friseur-Innung Westfalen-Süd, Andrea Simon

Ziel beider Hilfsprogramme ist es, Umsatzeinbrüche auszugleichen und durch eine anteilige Fixkostenerstattung für Betriebsausgaben die betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Außer Betracht bleibt, dass mit den entfallenden Umsätzen auch keine Gelder für die Entnahme eines Unternehmerlohns zur Bestreitung des privaten Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Insofern ist auch das nordrhein-westfälische Sonderprogramm „NRW Überbrückungshilfe PLUS“ für die Friseur- und Kosmetikbetriebe keine Hilfe, da für deren Erhalt die Erfüllung der Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe II gefordert wird. Die Friseurbetriebe erfüllen diese Bedingungen jedoch mehrheitlich nicht.

Eventuelle Rücklagen in Form von Eigenkapital sind in vielen Fällen bereits aufgebraucht. Friseure – als Dienstleister, Arbeitgeber und Steuerzahler von Politik und Gesellschaft geschätzt – erfahren unzureichende Unterstützung. Dazu Obermeisterin Andrea Simon: „Das ist nicht hinnehmbar und muss von der Politik schnellstmöglich angepasst werden.

Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben einen Appell an die Politik gerichtet, schnell und effektiv zu handeln. „Diesem Aufruf können wir uns als regionale Vertretung des Handwerks nur anschließen“, so der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd Jürgen Haßler.

Bild und Infos: Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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