Datenschutz-Grundverordnung: Kein Grund zur Panik

„Warum organisiert die IHK Infoveranstaltungen zur Datenschutz-Grundverordnung nur in Siegen, nicht aber in Wittgenstein?“, fragte Konstantin Bikar im Juni beim Wirtschaftsgespräch der Kammer in Bad Berleburg. Die IHK lieferte prompt. Ihrer Einladung folgten rund 40 Unternehmensvertreter ins Bad Laaspher Haus des Gastes, um Tipps für die Praxis zu bekommen und sich auf die veränderten Gegebenheiten einzustimmen.

„Der Mensch ist nach wie vor der entscheidende Faktor. Daher sollte die Mitarbeiterschulung an oberster Stelle stehen. Das beste Datenschutzmanagementsystem nützt nichts, wenn die Mitarbeiter nicht wissen, worauf sie achten müssen“, lautete die Botschaft, die der externe Datenschutzbeauftragte Dennis Wallach an die Wittgensteiner Unternehmerschaft richtete.

In seinem Vortrag unterstrich Wallach zunächst, wie wichtig es sei, die neuen Vorgaben ernst zu nehmen und so schnell wie möglich umzusetzen: „Wer das nicht macht, muss unter Umständen mit Strafen rechnen!“ Grundsätzlich seien viele Bestandteile des früheren Bundesdatenschutzgesetzes in die DSGVO eingearbeitet worden. Im ersten Schritt müsse dennoch unbedingt eine interne Bestandsaufnahme erfolgen, um herauszufinden, an welchen Stellen Handlungsbedarf in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit bestehe. „Anpassungen sind auf jeden Fall zwingend notwendig“, erklärte der Experte. Absolut unerlässlich sei es, die Außenwirkung konsequent zu kontrollieren und zu überarbeiten: vom Impressum bis hin zu den Datenschutzhinweisen auf der eigenen Internetseite. Des Weiteren seien Verantwortliche gefordert, technische Abläufe zu überprüfen. Darunter fielen der gesamte IT-Prozess, externe Zugänge und vor allem das Dokumentenmanagement.

Die Entscheidung, ob ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend zu bestellen sei, hänge von vielen Faktoren ab – unter anderem davon, wie viele Mitarbeiter im Unternehmen mit der Datenverarbeitung beschäftigt seien und ob das Unternehmen besondere personenbezogene Daten verarbeite. Die primäre Verantwortung für den Datenschutz liege jedoch in jedem Falle bei der Geschäftsführung.

Doch trotz aller Probleme und Herausforderungen: Dennis Wallach rief seine Zuhörer zur Besonnenheit auf. Grund zur Panik gebe es nicht. Wer mit entsprechender Ernsthaftigkeit die neuen Regularien beachte, könne daraus letztlich einen enormen Nutzen ziehen: „Sie können geschäftskritische Prozesse erkennen und Ihre Arbeitsabläufe optimieren. Das hilft Ihrem Unternehmen langfristig.“

Kommentar hinterlassen zu "Datenschutz-Grundverordnung: Kein Grund zur Panik"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.