Ungleiche Bezahlung lässt sich nicht durch Gesetze ändern

Die Berufswahl entscheidet maßgeblich mit über unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen.

„Die aktuellen Zahlen belegen es: Der Gender Pay Gap existiert hauptsächlich aufgrund ungenutzter Chancen, “ kommentiert Sven Hille vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes*. Der Fachbereichsleiter für Arbeitszeit und Vergütung erläutert: „Frauen und Männer wählen unterschiedliche Berufe und Branchen. Frauen wählen häufiger Berufe, die schlechter bezahlt werden. Hinzu kommt, dass Frauen häufiger und länger ihre Berufstätigkeit zugunsten der Familie unterbrechen oder verstärkt Teilzeit arbeiten.“

Die unbereinigte Zahl der angeblichen Lohnlücke von 21 Prozent bezieht die strukturellen Unterschiede noch nicht ein. Zieht man diese ab, bleiben noch sechs Prozent für das Jahr 2016. „Nach Einbezug einer ununterbrochenen Beschäftigungsdauer bleibt eine Lücke von ca. 2-3 Prozent,“ erläutert Hille.

„Das legt nahe, dass der Gender Pay Gap nicht durch Gesetze und Regeln gelöst werden kann.  Zudem in der Metall- und Elektroindustrie beispielsweise die Tarifverträge bereits ein Garant für die gleiche Bezahlung sind. Wichtig für die Zukunft sind der Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung und die Erweiterung des Spektrums der Berufswahl von Frauen. Aber auch Männer sind gefordert zum Beispiel bei der Betreuung von Kindern umzudenken.“

Unternehmen, auch in Siegen-Wittgenstein, sind sich immer mehr ihrer Verantwortung bewusst und setzen beispielsweise auf flexible Arbeitszeiten, damit für Frauen und Männer Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind.

Mehr zum Thema unter www.arbeitswissenschaft.net.

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