Neue Datenschutzverordnung ab Mai

Datenschutz ist eines der wichtigsten Themen im digitalen Zeitalter. Im Umgang mit personen- und auftragsbezogenen Daten müssen Unternehmen viele rechtliche Vorgaben und Pflichten beachten. Von der Erhebung und Speicherung bis zur Nutzung und Übermittlung sind Unternehmen bislang verpflichtet, die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
Am 25. Mai diesen Jahres wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz jedoch durch die neue Datenschutzverordnung der EU abgelöst. Unternehmen werden im Umgang mit Daten nun EU-rechtlich in die Pflicht genommen. Die neue Verordnung stärkt vor allem die Rechte der Betroffenen und regelt u.a. deren Auskunftsrecht und das „Recht auf Vergessenwerden“, also die Löschung der Daten. Was das für Unternehmen bedeutet, machte der EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht kürzlich in einem Interview deutlich: „Es wird kein Pardon geben“. Bei Nichteinhaltung der EU-Regularien müssten Unternehmen mit weitreichenden Klagemöglichkeiten und gerichtlichen Verfahren von Nutzern und Datenschutzbehörden rechnen. Studien zufolge sei in Deutschland jedoch erst rund die Hälfte der Unternehmen auf die Datenschutzanforderungen vorbereitet, besonders kleine und mittelständische Unternehmen würden hinterher hinken.

Die gute Nachricht: Unternehmen haben noch knapp vier Monate Zeit, um die neuen Datenschutzmaßnahmen einzuleiten. Das Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen bietet vom 5. – 10. März den Zertifikatslehrgang zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) an. Zwei Experten für Datenschutz und Datensicherheit vermitteln den Teilnehmern das rechtliche, technische und organisatorische Know-How zur Umsetzung der Datenschutzbestimmungen im Betrieb. Speziell auf die neue EU-Verordnung angepasst, bietet das bbz am 22. Februar ein Tageseminar zu den „Aktuellen Änderungen des Datenschutzrechts ab Mai 2018“ an. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Julia Mamerow, wird den Seminarteilnehmern kompakt alle wichtigen Änderungen und Neuerungen im Rahmen der EU-Verordnung vermitteln. Von der Auftrags- und Datenverarbeitung über Datenschutz im Internet und am Arbeitsplatz bis hin zu Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten wird sie erläutern, welche Änderungen die EU-Verordnung mit sich bringt und welche Maßnahmen Betriebe bis Ende Mai einleiten müssen.

Weitere Informationen zum Tagesseminar „Aktuelle Änderungen des Datenschutzrechts ab Mai 2018“ erhalten Sie von Silke Meffert (0271 89057-19). Herr Achim Gruhn berät Sie gerne über den Lehrgang zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (0271 89057-20). Alle weiteren Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des bbz: www.bbz-siegen.de.

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