EuGH-Urteil erteilt Fortschritt einen Rückschlag

„Mit dem Urteil erleben wir einen Rückschlag bei allen Flexibilisierungsmaßnahmen, die wir in Deutschland auf den Weg gebracht haben – sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen“, so Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. Mit dem Urteil steigt der bürokratische Aufwand für Unternehmen zunehmend. „Sie widerspricht allen Anforderungen an zeit- und ortsflexible Arbeit, die wir heute brauchen. Damit ist sie ein Faktor, der die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und den Fachkräftemangel verstärken kann.“

Studien belegen, dass selbstbestimmte Arbeitszeiten zu höheren Erholungswerten führen. Arbeitswissenschaftlich günstige Modelle, wie Vertrauensarbeitszeit werden schwieriger in der Praxis oder gar unmöglich. Es stehen viele Fragen im Raum: Wie soll die Aufzeichnung passieren? Was soll aufgezeichnet werden? Sind Beschäftigte und Unternehmen dann am Ende mehr mit Bürokratie als mit der Produktion beschäftigt? Gehen wir in die Arbeitswelt der Zukunft mit Instrumenten der Vergangenheit?

„Die Industrie wird immer flexibler und stellt sich auf die Bedarfe der Beschäftigten ein, die technische Entwicklung schreitet zunehmend voran, Mitarbeiter haben mehr Möglichkeiten durch mobile Arbeit und flexible Arbeitszeitsysteme ihr Berufs- und Privatleben zu gestalten, Schichtsysteme können durch Digitalisierung gesünder und ergonomischer gestaltet werden, wir haben in der Metall- und Elektroindustrie einen neuen Tarifvertrag zur mobilen Arbeit gestaltet– all dem wirkt eine starre gesetzliche Regelung entgegen“, ergänzt der Wissenschaftler.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten künftig komplett erfassen müssen.

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