Erbschaftsteuer darf Arbeitsplätze nicht gefährden

Felix Hensel, Präsident der Industrie-und Handelskammer Siegen (IHK), hat jetzt in einem Brief an die heimischen Bundestagsabgeordneten deutliche Korrekturen am Gesetzentwurf zur künftigen erbschaftsteuerlichen Behandlung von Familienunternehmen gefordert. Anlass ist die Sorge der Wirtschaft, dass die Erbschaftsteuer Unternehmensnachfolgen erschweren, die Investitionsbereitschaft beeinträchtigen und Arbeitsplätze gefährden könnte. „Tragen Sie mit Ihrer Entscheidung dazu bei, dass in unserem Bezirk auch künftig noch Unternehmerinnen und Unternehmen wie bisher bereit sind, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, unternehmerische Verantwortung und Risiken zu übernehmen und für schlechte Zeiten vorzusorgen“, so der IHK- Präsident in seinem Schreiben. Bis Juni 2016 muss der Bundestag die Erbschaftsteuer für Erben von Unternehmen neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende letzten Jahres die bisherige Verschonungsregelung beanstandet hat. Der von der Regierung dazu vorgelegte Gesetzentwurf ist auf heftige Kritik der Wirtschaft gestoßen.

Als „besonders gravierendes Problem“ des Gesetzesentwurfs bezeichnet Hensel die Ermittlung des zu versteuernden Unternehmenswertes der nach dem „Vereinfachten Ertragswertverfahren“ ein Vielfaches über dem tatsächlichen Wert im Falle eines Verkaufs liege. Auch dürfe der Erbfall nicht Anlass dafür sein, die privaten Vermögensverhältnisse der Erben „vollständig zu erfassen“ und Vermögensgegenstände auf ihre Liquidierbarkeit hin zu untersuchen. „Das stößt rasch an Grenzen der finanziellen und persönlichen Zumutbarkeit“, so Hensel. Verschonungsregeln für Familienbetriebe seien notwendig, um die Arbeitsplätze zu erhalten. Betriebliche Vermögenswerte seien durch gesellschaftsrechtliche Bindungen wie Entnahme- und Ausschüttungsbeschränkungen sehr stark in den Unternehmen gebunden. Der IHK-Präsident bittet die Abgeordneten, „den ersten Regierungsentwurf des Gesetzes abzulehnen“. Bisher gebe es auch noch zu große Unsicherheit in wichtigen Abgrenzungsfragen. „Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die künftige Erbschaftsteuerregelung so einfach und rechtssicher wie möglich gestaltet wird“, so Hensel.

Der IHK-Präsident hatte sich bereits Anfang des Jahres an die heimischen Abgeordneten gewandt und sich für eine „gründliche Korrektur“ des ersten Eckpunktepapiers des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Erbschaftsteuer eingesetzt. Der jetzt in die parlamentarischen Beratungen eingebrachte Regierungsentwurf wurde gegenüber dem Eckpunktepapier nur in wenigen Punkten nachgebessert. Das Papier hatte im Juni dieses Jahres auch in der Vollversammlung der IHK heftige Kritik erfahren. Insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Unternehmenswertes geriet als „praxisfremd und weit weg von der Wirklichkeit“ unter Beschuss. Die Wirtschaftsvertreter befürchten, dass Familienunternehmen durch die Neuregelung beim Generationenwechsel stärker als bisher in ihrer Entwicklung gefährdet werden könnten. „Familienunternehmen bilden das Rückgrat der heimischen Wirtschaft, der wir unseren Wohlstand verdanken“, so der IHK-Präsident

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