Eine Frage des Status

Viele Betriebe in Deutschland würden Flüchtlingen gerne einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung anbieten. Doch so mancher Arbeitgeber sieht derzeit noch von einem Engagement ab – sei es, weil es Unsicherheiten über die Bleibewahrscheinlichkeit eines Kandidaten gibt oder dem Betrieb gezielte Informationen über mögliche und sinnvolle Beschäftigungsformen fehlen.

Flüchtlinge und Arbeit – das ist ein heikles Kapitel. Denn die vielen Hunderttausend Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten, kommen ja nicht hierher, um den Arbeitsmarkt zu bereichern. Sie sind Krieg und Elend entkommen und suchen vor allem Sicherheit und Schutz. Für sie steht die humanitäre Hilfe im Vordergrund.

Gleichwohl wollen die meisten volljährigen Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt möglichst schnell selbst bestreiten. Und da bei der Mehrheit der Flüchtlinge davon auszugehen ist, dass sie viele Jahre in Deutschland bleiben werden, gehört die Arbeitsaufnahme zu einer gelingenden Integration dazu.

Ein entscheidender Faktor für die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt ist – neben der Qualifikation – ihr Aufenthaltsstatus. Hier gilt: Je sicherer der Status, desto größer die Chancen. Denn den Unternehmen ist daran gelegen, dass potenzielle Mitarbeiter möglichst lange bei ihnen bleiben können.

Günstig ist die Lage für anerkannte Asylbewerber: Flüchtlinge, deren Asylantrag positiv beschieden wird, erhalten zunächst eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, die in der Regel nach drei Jahren entfris­tet wird. Arbeitgeber können sich bei anerkannten Flüchtlingen also relativ sicher sein, dass sich die Investition in ihre Qualifizierung lohnt.

Anders sieht es bei Asylbewerbern aus, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde. In diesen Fällen sind rechtliche Hürden zu überwinden – etwa die Zustimmung zu einer Arbeitsaufnahme durch die lokale Arbeitsagentur. Zudem sind die Bleibeperspektiven noch ungewiss – sie hängen vor allem davon ab, aus welchem Heimatland die Flüchtlinge kommen (siehe Grafik).

Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Syrien, Eritrea und dem Irak liegt derzeit bei 90 Prozent und mehr. Anders sieht die Bleibeperspektive für Flüchtlinge aus den Balkanstaaten aus. Antragsteller aus dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina erhalten in weniger als einem von hundert Fällen eine Anerkennung. Außerdem betrachtet Deutschland diese Staaten inzwischen als sichere Herkunftsländer, weshalb Asylbewerber, die nach dem 31. August 2015 einen Antrag auf Asyl gestellt haben, einem Beschäftigungsverbot unterliegen.

Für Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten sind die Bleibeaussichten sehr unterschiedlich. Während Eritreer in Deutschland fast immer Asyl erhalten und auch Flüchtlinge aus Somalia eine realistische Bleibeperspektive aufweisen, sieht es für Asylbewerber aus Ghana und dem Senegal schlecht aus: Diese beiden Staaten gehören ebenfalls zu den sicheren Herkunftsländern, womit auch Ghanaer und Senegalesen einem Beschäftigungsverbot unterliegen.

Ebenso geringe Chancen auf Anerkennung ihres Asylantrags haben Flüchtlinge aus den sogenannten Maghreb-Staaten – also aus Tunesien, Algerien und Marokko. Nur etwa jeder zwanzigste Antragsteller aus dieser Region darf bleiben. Zudem werden auch diese Länder demnächst mit großer Wahrscheinlichkeit als sichere Herkunftsländer eingestuft, wodurch sich nicht nur die Bleibewahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland weiter verringern dürften.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, Köln

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