„Praxisnahe Umsetzung erfolgsentscheidend!“

Der Bundestag hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Damit soll die Fachkräftesicherung durch eine gezielte Zuwanderung aus Drittstatten unterstützt werden. Mehr als die Hälfte der Industriebetriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe sehen in der Fachkräftesicherung den derzeit größten politischen Handlungsbedarf. Fast 60 % aller Betriebe in Deutschland sehen laut Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) im Fachkräftemangel ein Risiko für ihre Geschäftsentwicklung. „Besonders gesucht sind Mitarbeiter mit beruflicher Ausbildung“, erläutert Klaus Fenster, Geschäftsführer bei der IHK Siegen. Zwar müssten auch die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Ältere noch weiter verbessert werden. Dies werde jedoch perspektivisch, gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, nicht ausreichen.

Hier setzt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz an, das die Zuwanderung von beruflich Qualifizierten zu Recht in den Fokus rückt. Die bislang geltende Beschränkung auf einige Engpassberufe wird aufgehoben. Die bisher angestellte Betrachtung auf Grundlage einer sogenannten „Positivliste“ konnte nicht alle Berufe berücksichtigen, bei denen in den Betrieben vor Ort tatsächlich Engpässe bestehen.

Ein konkretes Arbeitsplatzangebot bleibt wesentliche Voraussetzung für die Zuwanderung. Der Arbeitsuchende kann jetzt jedoch, befristet für sechs Monate, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Dies was bislang nur Hochschulabsolventen vorbehalten. Klaus Fenster: „Die Ausweitung dieser Regelung auf beruflich Qualifizierte ist im Kern sinnvoll, denn gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es schwierig und aufwendig, im Ausland passende Kandidaten zu suchen.“ Allerdings legt der Gesetzgeber hier hohe Hürden fest, indem er etwa eine vollständig gleichwertige Berufsqualifikation zur Bedingung macht. Ob dieses Kriterium angesichts des besonderen Ausbildungssystems in Deutschland häufig erfüllt wird, ist fraglich. „Hier sollte eine teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikation ausreichen. Denn nach einer Beschäftigungsaufnahme lassen sich berufsbegleitend fehlende Kenntnisse nachholen“, so der IHK-Geschäftsführer.

Zuwanderer, denen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können bereits mit einer solchen teilweisen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation hierzulande einer Beschäftigung nachgehen und die Unterschiede zeitnah ausgleichen. Zu diesem Ausgleich muss sich das Unternehmen verpflichten. In diesem Punkt, aber auch in den anderen Handlungsbereichen des neuen Gesetzes ist aus Sicht der IHK eine unbürokratische und bundeseinheitliche Umsetzung zwingend erforderlich. Klaus Fenster: „Eine praxisnahe Umsetzung ist erfolgsentscheidend!“ Damit die erhofften Effekte für die Fachkräftesicherung tatsächlich eintreten, sollten zudem Begleitmaßnahmen im In- und Ausland verfolgt werden. Dazu gehören unter anderem die Förderung des Spracherwerbs, Informations- und Marketingaktivitäten zugunsten des Arbeitsortes Deutschland und die Beratung bei der Berufsanerkennung im Ausland.

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