Keine rechtliche Sicherheit für Route 57

Nach Ansicht von IHK und AGV hat die Route 57 höchste Priorität, um künftig schneller zwischen Wittgenstein und Siegerland voranzukommen.

Siegen/Bad Berleburg. Der von Landrat Andreas Müller vorgelegte Beschlussvorschlag für den Kreistag zum Nationalpark eröffnet keine Perspektive auf Rechtssicherheit bei der Route 57. Damit bleibt aus Sicht der Arbeitgeberverbände Siegen-Wittgenstein (AGV) und der IHK Siegen ein bedeutendes Restrisiko für die Ortsumgehungskette, die eine überragende strukturpolitische Bedeutung für den heimischen Wirtschaftsraum hat. „Nur die vorherige Planfeststellung der Route 57 schließt eine Gefährdung durch den Nationalpark verbindlich aus. Das Gutachten des Kreises bestätigt die Rechtsauffassung des IHK-Gutachtens gleich in mehreren Punkten – und das zum Teil ausdrücklich“, betont Christian F. Kocherscheidt, Vorsitzender der AGV und IHK-Vizepräsident: „Darum appellieren wir auch weiterhin an Verwaltung und Politik, nicht den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen.“

So stelle auch das durch den Kreis vorgelegte Gutachten zu der angekündigten Herausnahme der Route 57 und anderer Verkehrsflächen aus der Nationalparkkulisse fest: „Die Erklärungen des Landesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) dürften rechtlich als Absichtserklärungen zu verstehen sein, die keine Verbindlichkeit besitzen und den Betroffenen im Kreis keine einklagbaren Rechtspositionen vermitteln.“ Wie zuvor schon das Gutachten der IHK sieht es auch das Kreis-Gutachten als möglich an, dass eine Nationalparkausweisung die Bewertung von Trassenalternativen und die Abwägung im Planfeststellungsverfahren beeinflussen könnte. Zudem bestätigt das Kreis-Gutachten, dass der Nationalpark Auswirkungen z.B. auf Infrastrukturprojekte außerhalb der Gebietskulisse haben kann: „Für die Einhaltung des absoluten Veränderungsverbotes [kommt es] nicht darauf an, dass die Veränderungshandlung innerhalb des Schutzgebietes (hier: innerhalb des Nationalparks) vorgenommen wird; es reicht vielmehr aus, dass der Handlungserfolg innerhalb des Nationalparkes eintritt.“

Das Gutachten des Kreises hebt hervor, dass zusätzliche Schutzzwecke eines Nationalparks über die bestehenden FFH- und Naturschutzgebiete hinaus weitere naturschutzfachliche Prüfungen erforderlich machen können. In ihrer Vorlage schlägt die Kreisverwaltung daher vor, die Schutzzwecke des Nationalparks so festzulegen, dass sie nicht über die Erhaltungsziele für FFH-Gebiete oder die Schutzzwecke der Naturschutzgebiete hinausgehen. Christian F. Kocherscheidt: „Dann kann man es allerdings auch gleich beim bestehenden Schutzstatus belassen! Auch die vom Kreis verfolgte schriftliche Absichtserklärung (,Letter of Intent‘) bietet nicht die erforderliche rechtsverbindliche Absicherung für die Route 57.“

Die Beschlussvorlage der Kreisverwaltung sieht überdies vor, eine Befürwortung des Kreistages unter mehrere Vorbehalte zu stellen, darunter das „volle Ausschöpfen“ der Möglichkeiten zur Beschleunigung der Route 57 durch das Land und Straßen.NRW. Damit sollen dem Land wichtige Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Allerdings stellt das durch den Kreis beauftragte Gutachten genau hierzu fest: „Diese wären rechtlich nicht bindend.“

Christian F. Kocherscheidt: „Die Route 57 ist für den heimischen Wirtschaftsraum ein zentrales Infrastrukturprojekt, für das sich mehrere Politiker-Generationen parteiübergreifend aus gutem Grund seit Jahrzehnten einsetzen. Solange auch nur der Hauch eines Zweifels daran besteht, dass er ein Risiko für die Route 57 darstellt, sollte der Nationalpark zurückgestellt werden, bis die Ortsumgehungskette planfestgestellt ist!“

Eine ökonomische Auswirkungsanalyse für den Nationalpark liege zudem immer noch nicht vor. Die Begründung hierfür könne er nicht nachvollziehen, erklärt Christian F. Kocherscheidt: „Erst soll der Kreistag beschließen und dann später die Fakten und Daten als Entscheidungsgrundlage erhalten. Das verstehe, wer will. Kein privater Investor würde sich auf sich auf so etwas einlassen!“

Text/Foto: IHK/AGV

Kommentar hinterlassen zu "Keine rechtliche Sicherheit für Route 57"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.