{"id":7426,"date":"2017-09-01T10:59:25","date_gmt":"2017-09-01T08:59:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=7426"},"modified":"2017-09-01T10:59:25","modified_gmt":"2017-09-01T08:59:25","slug":"der-datenschutz-countdown-laeuft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/der-datenschutz-countdown-laeuft\/","title":{"rendered":"Der Datenschutz-Countdown l\u00e4uft"},"content":{"rendered":"<p>Kommt Zeit, kommt Rat? Geht es um die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung \u201ezum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten\u201c (DS-GVO), sollten Unternehmen besser nichts dem Zufall \u00fcberlassen. Die neue Gesetzgebung ist bereits am 25.05.2016 in Kraft getreten. Doch wiegt die &#8218;Schonfrist&#8216; bis zum 25.05.2018 viele noch in Sicherheit. Das k\u00f6nnte dramatische Folgen haben. Denn sind die umfangreichen Vorgaben zum Stichtag nicht komplett erf\u00fcllt, muss mit hohen Strafen gerechnet werden. Orientiert am europ\u00e4ischen Kartell- und Umweltrecht sieht der Bu\u00dfgeld-Katalog Strafen vor, die bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Der zus\u00e4tzliche Schaden f\u00fcr das Image trifft die Unternehmen doppelt hart.<\/p>\n<p>\u201eDie neue DS-GVO bringt steigende Dokumentationspflichten zum Nachweis der datenschutzkonformen Arbeit mit sich\u201c, erl\u00e4utert Markus Weber, Datenschutzexperte und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der<a href=\"http:\/\/www.doku.works\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> Dokuworks GmbH<\/a>\u00a0in Siegen. \u201eHinzu kommt auch, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gestellt werden muss. Er wird sehr aktiv agieren m\u00fcssen und mit erweiterten Kompetenzen neue Aufgaben und Rollen erhalten.\u201c Diese Vorgaben gelten f\u00fcr jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet und in dem mindestens zehn Mitarbeiter mit elektronischer Datenverarbeitung zu tun haben.<\/p>\n<p>Die Datenschutz-Fallen liegen in allt\u00e4glichen Details, wenn etwa die Kopie des Personalausweises eines Mitarbeiters erstellt wird. Hier m\u00fcssen dann laut neuer EU-Datenschutz-Grundverordnung alle Angaben, die f\u00fcr die Verwendung irrelevant sind, geschw\u00e4rzt werden. Ein weiteres Beispiel: Versenden Unternehmen Newsletter, m\u00fcssen sie sich hier auf eine Einschr\u00e4nkung der Abfrage personenbezogener Pflichtangaben einstellen.<\/p>\n<p>Auch bei der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten gibt es einige H\u00fcrden, denn er ist zuk\u00fcnftig Mentor, Berater und Kontrolleur und arbeitet eng mit der Aufsichtsbeh\u00f6rde zusammen. Er muss daf\u00fcr Kompetenzen im Datenschutzrecht, in der Informations- und Kommunikationstechnologie und Betriebswirtschaft mitbringen. Hinzu kommen pers\u00f6nliche Merkmale wie Integrit\u00e4t, Beratungsf\u00e4higkeiten und Durchsetzungsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Es gibt also viel zu tun und die verbleibende Zeit sollte jetzt genutzt werden, um sich vorzubereiten, r\u00e4t Markus Weber: \u201eDie Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen zum Unternehmen passen. Da muss also zu Beginn erst einmal der Status quo ermittelt werden. Als Experten stehen wir nat\u00fcrlich auch gerne als externer Datenschutzbeauftragter zur Verf\u00fcgung oder als Mentoren zur Seite. Manchmal macht es aber auch mehr Sinn, \u00fcber unsere Inhouse-Schulung gleich mehrere Mitarbeiter zu internen Datenschutzbeauftragten auszubilden. Das gibt bei Personalausf\u00e4llen Sicherheit in puncto Datenschutzerf\u00fcllung und die Kosten f\u00fcr die Weiterbildung werden durch mehrere Teilnehmer reduziert.\u201c Im Zuge der Schulung (ab 4 Tagen) wird auch gleich ein 100-Tage-Plan erarbeitet, sodass die frischgebackenen Datenschutzbeauftragten nicht mit leeren H\u00e4nden dastehen, sondern sofort anpacken k\u00f6nnen. Und auch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird mit ins Boot geholt.<\/p>\n<p>In Anbetracht des sehr komplexen und fachspezifischen Themas ist es sinnvoll, eine pers\u00f6nliche Experten-Meinung einzuholen, um die verbleibende Zeit bis zum Stichtag effektiv nutzen zu k\u00f6nnen. Schritt f\u00fcr Schritt geht es dann an die Umsetzung. Zun\u00e4chst wird gr\u00fcndlich analysiert \u2013 beispielsweise, welche Verarbeitung personenbezogener Daten gerade im Unternehmen erfolgt. Dieser \u00dcberblick liefert dann Optionen f\u00fcr L\u00f6sungen, um die strikten Vorgaben zu erf\u00fcllen. Ermittelt werden muss auch, was die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz 2018 vom Unternehmen genau fordern. Ein kompetenter Datenschutzbeauftragter spielt hierbei eine entscheidende Rolle.<\/p>\n<p>Im Anschluss an die Analyse folgt das Erstellen eines sogenannten Action Memos mit Defizit-\u00dcberblick und entsprechenden Handlungsma\u00dfnahmen. Verantwortliche f\u00fcr die Umsetzung werden ausgemacht und ebenfalls im Action Memo festgehalten.<\/p>\n<p>Nachdem der Ma\u00dfnahmenplan von der Gesch\u00e4ftsleitung gepr\u00fcft und freigegeben wurde, geht es an die Umsetzung. Der Stand der Dinge sollte dabei nat\u00fcrlich immer im Auge behalten werden, damit garantiert alle Vorgaben erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Fragen rund um das Thema der neuen DS-GVO und wie man den umfangreichen Anforderungen begegnet, beantwortet Markus Weber von Dokuworks per E-Mail unter <a href=\"mailto:info@doku.works\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">info@doku.works <\/a>oder telefonisch unter 0271 77237-10.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kommt Zeit, kommt Rat? 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