{"id":5814,"date":"2017-03-02T10:32:31","date_gmt":"2017-03-02T09:32:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=5814"},"modified":"2017-03-02T10:32:31","modified_gmt":"2017-03-02T09:32:31","slug":"der-schuss-koennte-auch-nach-hinten-losgehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/der-schuss-koennte-auch-nach-hinten-losgehen\/","title":{"rendered":"Der Schuss k\u00f6nnte auch nach hinten losgehen"},"content":{"rendered":"<p>Wenn man nicht weiter wei\u00df, dann muss es eben der Gesetzgeber richten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert augenscheinlich neue gesetzliche Regelungen, um mehr Unternehmen in die Tarifbindung zu zwingen. Dazu hat er jetzt einen 14-Punkteplan beschlossen. Danach soll beispielsweise ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband oder der Ausstieg aus einer Tarifbindung f\u00fcr Betriebe deutlich schwieriger werden. Ebenso soll die Regierung Tarifvertr\u00e4ge leichter f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4ren k\u00f6nnen, damit diese auch Unternehmen erfassen, die keinem Arbeitgeberverband beitreten.<\/p>\n<p>Nach <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/gewerkschaftsbund-fordert-mehr-tarifbindung-14904665.html\" target=\"_blank\">Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung<\/a> sieht das Papier im Einzelnen u. a. vor, OT-Mitgliedschaften (\u201eohne Tarifbindung\u201c) in Arbeitgeberverb\u00e4nden gesetzlich zu beschr\u00e4nken. Damit d\u00fcrften Verbandsmitglieder etwa nach einem aus ihrer Sicht zu teuren Lohnabschluss nicht mehr kurzfristig aus der Tarifbindung aussteigen, indem sie ihre Mitgliedschaft \u00e4ndern. Ebenso fordert der DGB, die Regeln zur sogenannten Nachwirkung und Fortgeltung von Tarifvertr\u00e4gen in mehreren Punkten gesetzlich zu versch\u00e4rfen. Dies betrifft die Frage, inwieweit Betriebe nach Verbandsaustritt, nach Umstrukturierung oder Verkauf an alte Tarifvertr\u00e4ge gebunden bleiben. K\u00fcnftig soll es dem Konzept zufolge eine deutlich weiterreichende Bindung geben. So gilt bisher die Regel, dass nach dem Ausstieg des Betriebs aus einem Tarifvertrag dieser zumindest nicht f\u00fcr jene Arbeitnehmer gilt, die erst sp\u00e4ter eingestellt werden; nur f\u00fcr Altbesch\u00e4ftigte bleibt die Bindung an den alten Tarif oft bestehen. So ein \u201eZwei-Klassen-Recht\u201c d\u00fcrfe es nicht l\u00e4nger geben, hei\u00dft es in dem Papier.<\/p>\n<p>Wie die FAZ weiter berichtet, sieht der Gewerkschaftsbund indes Pl\u00e4ne von Union und SPD, in Arbeitnehmerschutzgesetzen mehr Spielraum f\u00fcr abweichende tarifliche Regelungen zu schaffen, kritisch. Angesichts des digitalen Wandels gibt es solche etwa im Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz: Falls sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverband in einer Branche einigen, k\u00f6nnten sie flexiblere Regeln festlegen. Der DGB warnt den Gesetzgeber jedoch: \u201eTarifvertr\u00e4ge d\u00fcrfen kein Instrument zur Unterschreitung gesetzlicher Mindeststandards sein.\u201c<\/p>\n<p>Auf den ersten Blick k\u00f6nnte ein au\u00dfenstehender Betrachter jetzt vermuten, die Arbeitgeberverb\u00e4nde h\u00e4tten den DGB wom\u00f6glich f\u00fcr eine gemeinsame Kampagne zur St\u00e4rkung der Tarif- und Mitgliederbindung gewonnen. Dem ist allerdings nicht so. Der Gewerkschaftsbund ist ganz alleine auf diese Idee gekommen, die den Grunds\u00e4tzen der Tarifpartnerschaft in unserem Land nicht entspricht und letztlich nichts anderes ist, als ein Armutszeugnis gewerkschaftlicher Tarifpolitik.<\/p>\n<p>Warum verlassen denn immer mehr Unternehmen den Fl\u00e4chentarif oder treten ihm gar nicht erst bei? Mit dieser Frage besch\u00e4ftigt sich der DGB in seinem Papier offensichtlich nicht. Dann m\u00fcsste er n\u00e4mlich feststellen, dass die Tarifpolitik der letzten Jahre eben nicht Mindeststandards gesetzt hat, die von den meisten Unternehmen eingehalten werden k\u00f6nnen. Vielmehr lag das Interesse der Gewerkschaften eher darin, ihren Mitgliedern m\u00f6glichst umfangreiche Wohltaten zukommen zu lassen und das h\u00e4ufig auf Kosten einer gr\u00f6\u00dfer werdenden Zahl von Unternehmen, die dabei nicht mehr mithalten konnten. Das Problem der schwindenden Tarifbindung ist also kein prinzipielles, sondern ein wirtschaftlich begr\u00fcndbares. Daran wird auch der Gesetzgeber kaum etwas \u00e4ndern k\u00f6nnen. Nur weil man die eigenen, h\u00e4ufig \u00fcberzogenen Forderungen nicht mehr \u00fcberall realisieren kann, ergibt sich daraus noch lange kein Anspruch auf eine allgemeinverbindliche gesetzliche Regelung.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen sollten die Gewerkschaften mit Forderungen an den Gesetzgeber generell zur\u00fcckhaltend sein. Es k\u00f6nnte dadurch n\u00e4mlich der Eindruck entstehen, die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie in Deutschland funktioniere nicht mehr. Der Schuss k\u00f6nnte dann auch kr\u00e4ftig nach hinten losgehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn man nicht weiter wei\u00df, dann muss es eben der Gesetzgeber richten. 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