{"id":4391,"date":"2016-08-13T10:03:56","date_gmt":"2016-08-13T08:03:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=4391"},"modified":"2016-10-06T15:46:34","modified_gmt":"2016-10-06T13:46:34","slug":"agg-hat-die-gleichbehandlung-nicht-gefoerdert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/agg-hat-die-gleichbehandlung-nicht-gefoerdert\/","title":{"rendered":"AGG hat die Gleichbehandlung nicht gef\u00f6rdert"},"content":{"rendered":"<p>Vor genau zehn Jahren, am 14. August 2006, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat\u00a0die Bundesregierung einen Rechtsrahmen gesetzt, der\u00a0\u201eBenachteiligungen\u00a0aus Gr\u00fcnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit\u00e4t verhindern und beseitigen soll&#8220;. Die Auswirkungen vor allem auf die Wirtschaft waren enorm. Nicht nur dass sich die Ausschreibungsverfahren von offenen Stellen grundlegend \u00e4ndern mussten, auch die Bewerberinnen und Bewerber erhalten seitdem keine R\u00fcckmeldungen mehr, warum sie f\u00fcr eine bestimmte Position nicht in Betracht gekommen sind. Einige Gro\u00dfunternehmen gehen inzwischen sogar\u00a0soweit, dass sie bei den\u00a0Stellenausschreibungen auf das bislang \u00fcbliche Bewerberfoto verzichten bzw. die Fotos in den Bewerbungen unkenntlich machen. Insgesamt hat das AGG zu erheblich mehr Aufwand in den Personalabteilungen der Unternehmen gef\u00fchrt. Und die Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine R\u00fcckmeldungen mehr, die f\u00fcr weitere Bewerbungsverfahren sinnvoll w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Zudem hat sich sehr schnell nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein &#8222;Gesch\u00e4ftsmodell&#8220; entwickelt, bei dem sich findige Menschen auf Stellen bewerben, f\u00fcr die sie eigentlich \u00fcberhaupt nicht in Frage k\u00e4men, und nur darauf warten, dass die Unternehmen einen Fehler machen. Dann k\u00f6nnen sie n\u00e4mlich auf Entsch\u00e4digung bis zum Dreifachen des zu erwartenden Entgeltes verklagt werden. F\u00fcr diese Vorgehensweise hat sich inzwischen ein fester Begriff eingeb\u00fcrgert. Man spricht vom sogenannten &#8222;AGG-Hopping&#8220;. Besonders erfolgreiche &#8222;Hopper&#8220; verdienen auf diese Weise inzwischen sehr erfolgreich ihren Lebensunterhalt.<\/p>\n<p>Zehn Jahre nach Einf\u00fchrung des Gesetzes kommt ein Expertengremium nun zu dem Ergebnis. dass das AGG reformiert werden m\u00fcsse. Allerdings sehen die Reformvorschl\u00e4ge des &#8222;B\u00fcros f\u00fcr Recht und Wissenschaft&#8220; in Berlin keine Entb\u00fcrokratisierung oder Vereinfachung vor. Genau das Gegenteil ist\u00a0der Fall. In dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten fordern die Experten u. a. ein Klagerecht f\u00fcr Verb\u00e4nde und die Antidiskiminierungsstelle selber. Demnach sollen auch Betriebsr\u00e4te und Gewerkschaften die M\u00f6glichkeit zur Klage erhalten. Au\u00dferdem sollen weitere Bereiche in das Gesetz aufgenommen werden, beispielsweise dass\u00a0niemand wegen seiner sozialen Stellung und seines Einkommens bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung sowie als Kunde diskriminiert werden d\u00fcrfe. Ebenso sollten Unternehmen dazu verpflichtet werden, Minderheiten st\u00e4rker zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>\u201eWir wenden uns strikt gegen jede Diskriminierung. Das Gesetz hat die <span class=\"bold\">Gleichbehandlung nicht gef\u00f6rdert, <\/span>daf\u00fcr aber<span class=\"bold\"> Kosten und B\u00fcrokratie vergr\u00f6\u00dfert<\/span>\u201c, so die Stellungnahme\u00a0des VdSM Verband der Siegerl\u00e4nder Metallindustriellen e.V. und der Unternehmerschaft Siegen-Wittgenstein. Gleichzeitig warnen die heimischen Arbeitgeberverb\u00e4nde vor einer Versch\u00e4rfung des Gesetzes.\u00a0Besonders kritisch bewerten sie die \u00dcberlegungen von Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ein \u201e<span class=\"bold\">Verbandsklagerecht<\/span>\u201c einzuf\u00fchren und die Machtbefugnisse von Antidiskriminierungsverb\u00e4nden, Betriebsr\u00e4ten und Gewerkschaften auszuweiten. \u201eHier wird der Tatbestand des \u201astellvertretend Betroffenseins\u2018 kreiert, der die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien gef\u00e4hrdet. Wir brauchen gesellschaftspolitische Anreize und keine weiteren Zwangsma\u00dfnahmen. Eine Politisierung in den Unternehmen ist absolut kontraproduktiv.\u201c Auch die geforderte <span class=\"bold\">Erweiterung der Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle<\/span> des Bundes ist nach Ansicht der Verb\u00e4nde\u00a0ein Beispiel f\u00fcr zunehmenden staatlichen Dirigismus und kostenintensive B\u00fcrokratie.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich seien die Empfehlungen auch Ausdruck eines grundlegenden Mi\u00dftrauens des Gesetzgebers gegen\u00fcber den Unternehmen, das in keiner Weise gerechtfertigt sei. &#8222;Gelebte Vielfalt und Toleranz geh\u00f6ren zur DNA der Unternehmen und lassen sich nicht gesetzlich verordnen, sondern m\u00fcssen \u00fcberzeugend vorgelebt werden. Ein diskriminierungsfreies Umfeld ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die etwas mit der inneren Haltung von Arbeitgebern zu tun hat. Gerade in den vielfach familiengef\u00fchrten mittelst\u00e4ndischen Unternehmen in Siegen-Wittgenstein\u00a0ist das Betriebsklima h\u00e4ufig gepr\u00e4gt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ohne dieses Klima\u00a0w\u00e4ren unsere Unternehmen sicherlich nicht so erfolgreich.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor genau zehn Jahren, am 14. August 2006, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. 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