{"id":31248,"date":"2023-08-09T16:37:59","date_gmt":"2023-08-09T14:37:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=31248"},"modified":"2023-08-09T16:38:46","modified_gmt":"2023-08-09T14:38:46","slug":"lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-sorge-vor-buerokratischem-aufwand-ist-gross","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-sorge-vor-buerokratischem-aufwand-ist-gross\/","title":{"rendered":"Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Sorge vor b\u00fcrokratischem Aufwand ist gro\u00df"},"content":{"rendered":"<p>Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit zumindest 3.000 Mitarbeitern seit Jahresbeginn 2023 dazu, grundlegende Menschenrechte entlang der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette zu beachten. Ab 2024 wird sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen ab 1.000 Besch\u00e4ftigten vergr\u00f6\u00dfern. Doch auch Unternehmen mit weit weniger Mitarbeitern k\u00f6nnen bereits jetzt mittelbar betroffen sein. Dann n\u00e4mlich, wenn sie als Zulieferer gegen\u00fcber ihren eigenen Kunden Rede und Antwort stehen m\u00fcssen, wie sie die Wahrung der Menschenrechte und Umweltaspekte in ihrem eigenen Gesch\u00e4ftsablauf sicherstellen. 30 Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen aus den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe trafen sich daher auf Einladung der IHK Siegen zu einem Erfahrungsaustausch. Stephan H\u00e4ger und Jens Brill, Referenten der IHK, stellten den Inhalt sowie den Hintergrund des Gesetzes vor und moderierten die Gespr\u00e4chsrunde. Stephan H\u00e4ger: \u201eWer glaubt, dass nur gro\u00dfe DAX-Konzerne betroffen sind, liegt leider falsch. Auch der Mittelstand sollte sich daher fr\u00fchzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, denn die Erwartungen und Anforderungen von Kunden sowie Investoren in puncto menschrechtlicher Sorgfaltspflichten werden in Zukunft steigen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Eigenes Bem\u00fchen wird belohnt<\/strong><br \/>\nW\u00e4hrend des Austauschs konnten so manche Unsicherheiten ausger\u00e4umt werden. \u201eDas LkSG begr\u00fcndet ausdr\u00fccklich eine Bem\u00fchenspflicht. Ein Erfolg, d.h. die garantierte Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt beim Gesch\u00e4ftspartner, ist hingegen nicht geschuldet. Unternehmen m\u00fcssen nachweisen k\u00f6nnen, dass sie die im Gesetz genannten Sorgfaltspflichten umgesetzt haben, soweit dies individuell von ihnen leistbar und auch angemessen ist. Je st\u00e4rker die Einflussm\u00f6glichkeit eines Unternehmens ist, desto gr\u00f6\u00dfere Anstrengungen k\u00f6nnen einem Unternehmen zur Vermeidung oder Beendigung einer Verletzung zugemutet werden\u201c, stellte Jens Brill dar. Der Jurist fasste daher zusammen: \u201eWenn sie als mittelst\u00e4ndischer Betrieb ein an die unternehmenseigenen Anforderungen und die eigene Leistungsf\u00e4higkeit angepasstes Risikomanagement einf\u00fchren, wenn sie also zun\u00e4chst die eigene Risikolage analysieren und sodann etwa durch pers\u00f6nliche und vermittelnde Gespr\u00e4che mit Kunden und Zulieferern ein Bem\u00fchen zur Einhaltung der Sorgfaltsplichten erkennbar machen und das vor allem auch nachhaltbar dokumentieren, sollten Sie auf der sicheren Seite sein.\u201c<\/p>\n<p><strong>Weitere b\u00fcrokratische H\u00fcrde<\/strong><br aria-hidden=\"true\" \/>Deutlich wurde jedoch in diesem Zusammenhang, dass ein Gro\u00dfteil der anwesenden Unternehmer den Aufwand, den das LkSG auch f\u00fcr ihre Firmen mit sich bringen kann, f\u00fcr eine weitere B\u00fcrde und angesichts der ohnehin schon hohen B\u00fcrokratielast f\u00fcr unzumutbar h\u00e4lt. Gerade die Zulieferer in der Runde nannten F\u00e4lle, in denen Hauptkunden das Beantworten von Fragenkatalogen mit mehreren Dutzend Seiten forderten. Zuweilen seien dies Fragen, auf die unm\u00f6glich eine verl\u00e4ssliche Antwort gegeben werden k\u00f6nne, weil z.B. dem eigenen Unternehmen die geforderten Daten \u00fcberhaupt nicht vorl\u00e4gen. Stephan H\u00e4ger erg\u00e4nzte hierzu, dass das Gesetz f\u00fcr die unmittelbar angesprochenen gr\u00f6\u00dferen Unternehmen eine umst\u00e4ndliche Berichtspflicht vorsehe: \u201eDas f\u00fcr die \u00dcberwachung des LkSG zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Berichtspflicht einen elektronischen Berichtsfragebogen mit mehr als 400 Fragen entworfen, der jedes Jahr beantwortet werden muss \u2013 ein weiteres Beispiel b\u00fcrokratischer Regelwut, die unsere Wirtschaft l\u00e4hmt.\u201c<\/p>\n<p><strong>Eigentliche wirtschaftliche T\u00e4tigkeit wird immer mehr behindert<\/strong><br aria-hidden=\"true\" \/>Das teilweise deutlich ge\u00e4u\u00dferte Unverst\u00e4ndnis der Unternehmen betraf in Folge weniger das LkSG selbst als vielmehr die von allen Teilnehmern best\u00e4tigte Tatsache, dass den Unternehmen die schiere F\u00fclle an gesetzlichen Anforderungen \u201e\u00fcber den Kopf wachse\u201c. Jens Brill res\u00fcmierte entsprechend die eigentliche Erkenntnis des Erfahrungsaustauschs: \u201eDie Zielsetzung des LkSG ist unstrittig. Der Schutz von Menschenrechten und das Verbot von Kinderarbeit werden konsensual bef\u00fcrwortet. Der hier zu betreibende verwaltende Aufwand f\u00e4llt jedoch als weiterer Tropfen in das bereits seit geraumer Zeit \u00fcberlaufende Fass der \u00e4u\u00dferst strapazierten Unternehmer. Schlie\u00dflich m\u00fcssen die Betriebe inzwischen fast mehr Energie f\u00fcr die Erf\u00fcllung b\u00fcrokratischer Pflichten aufbringen als f\u00fcr ihre eigentliche wirtschaftliche T\u00e4tigkeit.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit zumindest 3.000 Mitarbeitern seit Jahresbeginn 2023 dazu, grundlegende Menschenrechte entlang der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette zu beachten. 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