{"id":28039,"date":"2022-03-29T08:44:13","date_gmt":"2022-03-29T06:44:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=28039"},"modified":"2022-03-29T08:44:48","modified_gmt":"2022-03-29T06:44:48","slug":"krise-am-energiemarkt-ihk-liefert-antworten-auf-draengende-rechtsfragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/krise-am-energiemarkt-ihk-liefert-antworten-auf-draengende-rechtsfragen\/","title":{"rendered":"Krise am Energiemarkt: IHK liefert Antworten auf dr\u00e4ngende Fragen"},"content":{"rendered":"<p>\u201eEine positive Trendwende bei den Energiepreisen ist nicht erkennbar. Fest steht: Wir werden morgen nicht die Preise von gestern zur\u00fcckbekommen.\u201c Dr. Matthias Heider, BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gab auf Einladung der IHK Siegen einen \u00dcberblick \u00fcber die aktuelle Lage am Energiemarkt, der ern\u00fcchternd ausfiel. 45 Teilnehmer verfolgten die Veranstaltung \u201eKrise am Energiemarkt: Preisanpassungen, Lieferstopps und Lieferanteninsolvenzen bei der Strom- und Gasbeschaffung meistern\u201c.<\/p>\n<p>Viele Unternehmen zeigen sich angesichts der gegenw\u00e4rtigen Entwicklung auf dem Energiemarkt verunsichert. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr gebe es genug, erl\u00e4uterte der erfahrene Rechtsanwalt und langj\u00e4hrige Bundestagsabgeordnete. Der massive Anstieg der Gro\u00dfhandelspreise f\u00fcr Strom und Gas habe in den letzten Monaten dazu gef\u00fchrt, dass viele Versorger ihre Energiepreise erheblich erh\u00f6ht h\u00e4tten. Dabei seien die Preistreiber leicht auszumachen: Die Wirtschaft habe sich nach Corona erholt und m\u00fcsse jetzt einen gestiegenen Energiebedarf decken. Die Erneuerbaren Energien h\u00e4tten zudem witterungsbedingt weniger Strom produziert, sodass eine gr\u00f6\u00dfere Stroml\u00fccke mit Strom aus teuren Gas- oder Kohlekraftwerken geschlossen werden m\u00fcsse. Hinzu k\u00e4men geringere Gasfl\u00fcsse aus Russland, niedrigere Gasspeicherbest\u00e4nde und gestiegene \u00d6lpreise.<\/p>\n<p>Etliche Betriebe hatten daher beim Energieeinkauf abgewartet. Eine aktuelle Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt, dass bei Ausbruch des Krieges in der Ukraine die H\u00e4lfte der Unternehmen ihre Strom- und Gasbeschaffung noch nicht abgeschlossen hatte. Fast jedes dritte Unternehmen muss demnach noch mehr als 70 Prozent des f\u00fcr 2022 ben\u00f6tigten Stroms einkaufen \u2013 nun mit weitaus h\u00f6heren Kosten. Dr. Matthias Heider: \u201eIm vergangenen Jahr hatten alleine 416 Gasversorger die Preise um durchschnittlich 6,5 Prozent erh\u00f6ht. Im laufenden Jahr k\u00fcndigten circa 950 Gasversorger Preiserh\u00f6hungen an. Die durchschnittliche Erh\u00f6hung liegt bei 75 Prozent! Bei den Stromversorgern sieht es nicht anders aus: 2021 haben 502 Versorger die Preise um durchschnittlich 40 Prozent erh\u00f6ht, f\u00fcr das laufende Jahr k\u00fcndigten rund 830 Versorger Erh\u00f6hungen um durchschnittlich 60 Prozent an.\u201c<\/p>\n<p><strong>Bei Preiserh\u00f6hungen Sonderk\u00fcndigungsrecht pr\u00fcfen<\/strong><\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen empfehle sich grunds\u00e4tzlich die \u00dcberpr\u00fcfung, ob der Lieferant hierf\u00fcr die Voraussetzungen erf\u00fcllt, erkl\u00e4rte Dr. Mirko Sauer. Der Rechtsanwalt im Bereich Energierecht hob hervor, dass gerade in j\u00fcngerer Vergangenheit Gerichte h\u00e4ufig ungerechtfertigte Preisanpassungen festgestellt h\u00e4tten. Seine Empfehlung: Pr\u00fcfen, ob die Preiserh\u00f6hung zul\u00e4ssig und die Aus\u00fcbung des Sonderk\u00fcndigungsrechts sinnvoll ist. Bei unberechtigten Preiserh\u00f6hungen sollten zudem eine Zahlungsverweigerung und etwaige R\u00fcckforderungen in Betracht gezogen werden. \u201eBei Preisanpassungen braucht jeder Lieferant eine Rechtsgrundlage. Das hei\u00dft, es muss eine vertragliche Grundlage vorliegen. Diese sogenannten Preisanpassungsklauseln stehen in den AGBs\u201c, unterstrich Dr. Mirko Sauer. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Unternehmen ist, ob und welche Kosten hier als preistreibend offengelegt sind. \u201eFehlen diese Angaben, ist dies nicht transparent und somit unwirksam.\u201c F\u00fcr au\u00dferordentliche K\u00fcndigungen m\u00fcsse ein wichtiger Grund vorliegen; alleine die Marktlage begr\u00fcnde hier kein K\u00fcndigungsrecht des Versorgers.<\/p>\n<p>Die Alarmglocken sollten schrillen, wenn Preiserh\u00f6hungen beil\u00e4ufig in einem als Werbung oder Newsletter anmutenden Schreiben mitgeteilt w\u00fcrden. \u201eDas ist klar unzul\u00e4ssig. Der Lieferant muss ausreichende Informationen zur Verf\u00fcgung stellen, damit Kunden pr\u00fcfen k\u00f6nnen, ob sie von ihrem Sonderk\u00fcndigungsrecht Gebrauch machen k\u00f6nnen. Hierzu bedarf es einer rechtzeitigen, aber auch direkten, transparenten und verst\u00e4ndlichen Mitteilung, die \u00fcber den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Preis\u00e4nderung informiert und auf das Sonderk\u00fcndigungsrecht des Kunden hinweist.\u201c Voraussetzung f\u00fcr ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht des Kunden ist eine beabsichtigte Preis\u00e4nderung auf Grundlage eines einseitigen Preis\u00e4nderungsrechts des Lieferanten. Das Recht zur K\u00fcndigung bestehe bis zum Inkrafttreten der Preiserh\u00f6hung. Rechnungsanteile, die durch eine unwirksame Erh\u00f6hung zustande k\u00e4men, k\u00f6nnten demnach gegebenenfalls einbehalten oder grunds\u00e4tzlich innerhalb von drei Jahren ab Zugang der Jahresrechnung zur\u00fcckgefordert werden.<\/p>\n<p><strong>Notfallplan Gas sieht Abschaltung von Kunden vor<\/strong><\/p>\n<p>Rechtsanwalt Dr. Christian Hampel stellte klar, dass ein Lieferstopp ohne wirksame K\u00fcndigung einer Vertragsverletzung gleichkomme, sodass Schadensersatzforderungen m\u00f6glich sein k\u00f6nnten. Sorgen bereite vielen Unternehmen eine potenziell drohende Gasverknappung. \u201eDie Gasspeicher in Deutschland waren zuletzt nur zu einem Viertel gef\u00fcllt. Sollte es zu einem Lieferstopp kommen, reicht eine solche Vorratsmenge bei unver\u00e4ndertem Verbrauch nur wenige Wochen. Dann kann die Einschr\u00e4nkung der Erdgasversorgung veranlasst werden.\u201c \u201eGesch\u00fctzte\u201c Kunden, hierzu z\u00e4hlten etwa \u00f6ffentliche Einrichtungen und Haushalte, sollten so weiterhin mit Erdgas versorgt werden. Einzelheiten hierzu regle der \u201eNotfallplan Gas f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland\u201c. \u201eKritisch wird es, wenn die Notfallstufe erreicht wird!\u201c, so Dr. Christian Hampel. \u201eDann wird nach Erdgas-Versorgungssicherheits-Verordnung (Erdgas-SoS-VO) festgelegt, wer noch beliefert wird und wer nicht mehr!\u201c<\/p>\n<p>Text: <a href=\"https:\/\/www.ihk-siegen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">IHK Siegen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eEine positive Trendwende bei den Energiepreisen ist nicht erkennbar. 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