{"id":26157,"date":"2021-11-18T08:50:08","date_gmt":"2021-11-18T07:50:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=26157"},"modified":"2021-11-18T08:50:08","modified_gmt":"2021-11-18T07:50:08","slug":"unternehmen-befuerworten-3g-regel-am-arbeitsplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/unternehmen-befuerworten-3g-regel-am-arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Unternehmen bef\u00fcrworten 3G-Regel am Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"<p>Entgegen den Prognosen des Bundesgesundheitsministers hat sich die pandemische Lage in Deutschland in den letzten Wochen deutlich verschlechtert. Inzwischen wird in vielen Bundesl\u00e4ndern bereits die 3G- oder sogar 2G-Regel angewandt. D.h. nur Geimpfte, Genesene oder Getestete sind in bestimmten Bereichen, wie beispielsweise in der Gastronomie oder bei gr\u00f6\u00dferen Veranstaltungen, zugelassen. Bei der 2G-Regelung gilt dies nur f\u00fcr Geimpfte und Genesene. Inzwischen hat sich auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen f\u00fcr die Einf\u00fchrung der 2G-Regelung landesweit im Freizeitbereich ausgesprochen.<\/p>\n<p>Derweil beraten die zuk\u00fcnftigen Ampel-Koalition\u00e4re \u00fcber ein neues Infektionsschutzgesetz sowie die Einf\u00fchrung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. In diesem Zusammenhang sind derzeit noch viele Fragen offen. Beispielweise impliziert eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, dass Arbeitnehmer ihren Impfstatus gegen\u00fcber dem Arbeitgeber offenlegen m\u00fcssen. Ebenso stellt sich die Frage der Finanzierung der dann f\u00fcr Ungeimpfte vorgesehenen t\u00e4glichen Corona-Tests. Welche Ma\u00dfnahmen darf der Arbeitgeber ergreifen, wenn Arbeitnehmer eine Auskunft zu ihrem Impfstatus verweigern?<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen die Folgen einer 3G- oder 2G-Regelung am Arbeitsplatz nicht alleine zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Das hat Arndt G. Kirchhoff, Pr\u00e4sident der Landesvereinigung der Unternehmensverb\u00e4nde Nordrhein-Westfalen, in einem Statement k\u00fcrzlich deutlich gemacht. \u201eWenn sich einzelne Besch\u00e4ftigte nicht impfen lassen wollen, kann es nicht sein, dass die negativen Folgen auf die Arbeitgeber abgew\u00e4lzt werden. Auch am Arbeitsplatz gebietet es schon die Fairness, dass geimpfte Besch\u00e4ftigte deutlich weniger Einschr\u00e4nkungen unterliegen als ihre ungeimpften Kolleginnen und Kollegen. Alles andere w\u00fcrde in unseren Belegschaften auch f\u00fcr erhebliche Unruhe sorgen\u201c, so der Arbeitgeberpr\u00e4sident.<\/p>\n<p>Wie sehen das die Unternehmen in Siegen-Wittgenstein? Die Arbeitgeberverb\u00e4nde Siegen-Wittgenstein haben dazu ihre Mitglieder befragt. Rund 87 Prozent der Unternehmerinnen, Unternehmer und F\u00fchrungskr\u00e4fte, die sich an der Umfrage beteiligt haben, bef\u00fcrworten danach die Einf\u00fchrung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. 77 Prozent w\u00e4ren auch damit einverstanden, den Status Ungeimpfter gegen\u00fcber Geimpften und Genesenen am Arbeitsplatz einzuschr\u00e4nken. F\u00fcr eine allgemeine Impfpflicht sprechen sich immerhin noch 58 Prozent der Befragten aus.<\/p>\n<p>Bedenken gibt es allerdings vor allem in Bezug auf die praktische Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Wie sollen die t\u00e4glichen Kontrollen organisiert werden und wer kommt f\u00fcr die Kosten auf? Grunds\u00e4tzlich sind die Unternehmen auch weiterhin bereit, an der Eind\u00e4mmung der Pandemie mitzuwirken, aber es sind noch viele auch arbeitsrechtliche Frage offen, die von Seiten des Gesetzgebers beantwortet werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Bild und Info: <a href=\"https:\/\/www.arbeitgeberverbaende.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberverb\u00e4nde Siegen-Wittgenstein<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entgegen den Prognosen des Bundesgesundheitsministers hat sich die pandemische Lage in Deutschland in den letzten Wochen deutlich verschlechtert. 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