{"id":25673,"date":"2021-10-07T13:33:26","date_gmt":"2021-10-07T11:33:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=25673"},"modified":"2021-10-07T13:33:26","modified_gmt":"2021-10-07T11:33:26","slug":"ihk-siegen-ausgleich-fuer-hohe-gewerbesteuer-und-grundsteuer-b","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/ihk-siegen-ausgleich-fuer-hohe-gewerbesteuer-und-grundsteuer-b\/","title":{"rendered":"IHK Siegen: Ausgleich f\u00fcr hohe Gewerbesteuer und Grundsteuer B"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDie steuerliche Belastung der Betriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe droht die dringend ben\u00f6tigte konjunkturelle Belebung auszubremsen. Gewerbesteuer und Grundsteuer B liegen auf nach wie vor sehr hohem Niveau. Wir verstehen dies, betrachten es aber zugleich mit gro\u00dfer Sorge und fordern insbesondere das Land auf, seinen Teil dazu beizutragen, die unbestreitbaren Nachteile grenznaher Regionen endlich anzugehen\u201c, betont Klaus Gr\u00e4bener, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der IHK Siegen. Die Wirtschaft stehe vor enormen Herausforderungen, von denen die Digitalisierung, die Dekarbonisierung und der Fachkr\u00e4ftemangel nur die dr\u00e4ngendsten seien. Auch die Corona-Kkrise sei l\u00e4ngst nicht \u00fcberwunden, wie weltweite Lieferschwierigkeiten zeigten.<\/p>\n<p>In beiden Kreisen liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz f\u00fcr das laufende Jahr bei 443 Prozentpunkten (Olpe: 428, Siegen-Wittgenstein: 458). Bei der Grundsteuer B liegt der Durchschnitt im Kammerbezirk bei 489 Prozentpunkten (Olpe: 455, Siegen-Wittgenstein: 522). F\u00fcr die St\u00e4dte und Gemeinden sei die Festlegung der Hebes\u00e4tze ein Balanceakt, so Klaus Gr\u00e4bener: \u201eDie kommunalen Haushalte sind durch Corona unter Druck und die Gewerbesteuer ist die wichtigste kommunale Steuerquelle. Ein hohes Hebesatzniveau bedeutet aber immer auch eine hohe Belastung f\u00fcr die Betriebe. Weniger Wirtschaftskraft und weniger Einnahmen sind die Folge.\u201c<\/p>\n<p>Hinzu komme, dass die Kommunen nicht g\u00e4nzlich frei in der Festlegung der Hebes\u00e4tze seien. Durch sogenannte \u201efiktive Hebes\u00e4tze\u201c gebe das Land den Rahmen vor, in dem sich die B\u00fcrgermeister bewegen k\u00f6nnten. \u201eDie besondere Situation von Kommunen an der Grenze zu anderen Bundesl\u00e4ndern wird hierbei nicht ber\u00fccksichtigt. Dabei hat dies f\u00fcr den heimischen Wirtschaftsraum gravierende Auswirkungen. Viele Betriebe, die sich neu ansiedeln m\u00f6chten, werden so geradezu in die benachbarten Bundesl\u00e4nder getrieben!\u201c<\/p>\n<p><strong>Besonders schwerwiegende Auswirkungen f\u00fcr heimischen Wirtschaftsstandort<\/strong><\/p>\n<p>Eine aktuelle Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt: Die Gewerbesteuerhebes\u00e4tze sind bundesweit unver\u00e4ndert hoch. Die \u201eTop 50\u201c der Gemeinden beim Gewerbesteuerhebesatz liegen dabei allesamt in NRW. Ein \u00e4hnliches Bild ergibt sich bei der Grundsteuer B, die bundesweit im Corona-Jahr 2020 noch einmal um zwei Prozentpunkte anstieg. Regional hat NRW auch hier unter den Fl\u00e4chenl\u00e4ndern den wenig r\u00fchmlichen Spitzenplatz inne. Darunter leidet die regionale Wettbewerbsf\u00e4higkeit, denn in den Nachbarl\u00e4ndern des bev\u00f6lkerungsreichsten Bundeslandes sind die Hebes\u00e4tze deutlich niedriger.<\/p>\n<p>\u201eDie Wirtschaft im Kammerbezirk Siegen ist durch die N\u00e4he der Landesgrenzen zu Hessen und Rheinland-Pfalz massiv betroffen\u201c, beschreibt IHK-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Hans-Peter Langer die Situation. Insbesondere die hessischen Kommunen k\u00f6nnten mit deutlich niedrigeren Hebes\u00e4tzen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B punkten. Dies zeige ein Blick auf die umliegenden Gemeinden auf hessischer Seite der Landesgrenze: Hatzfeld (Gewerbesteuer: 380\/Grundsteuer B: 365), Battenberg (357\/359), Bromskirchen (380\/365), Biedenkopf (355\/355), Breidenbach (357\/365), Eschenburg (380\/400), Dietzh\u00f6lztal (365\/365), Haiger (355\/365), Breitscheid (370\/370).<\/p>\n<p>Der Vergleich mit den aktuellen Hebes\u00e4tzen der unmittelbar angrenzenden Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein ist entsprechend ern\u00fcchternd: Bad Berleburg (Gewerbesteuer: 495\/ Grundsteuer B: 495), Bad Laasphe (495\/650), Netphen (475\/535), Wilnsdorf (475\/475). Werden die \u00fcbrigen Kommunen im Bezirk der IHK Siegen in die Betrachtung einbezogen, f\u00e4llt auf, dass die Hebes\u00e4tze beinahe durchg\u00e4ngig \u00fcber denen der genannten hessischen Kommunen liegen. Lediglich die Stadt Attendorn (395\/315) erreicht das \u201ehessische\u201c Niveau. Die Gemeinde Wenden (417\/390) gelangt wenigstens beim Hebesatz f\u00fcr die Grundsteuer B in den Bereich der hessischen Kommunen.<\/p>\n<p>Weniger deutlich, aber gleichwohl vorhanden ist das Gef\u00e4lle zu den Hebes\u00e4tzen der angrenzenden rheinland-pf\u00e4lzischen Kommunen: Friesenhagen (420\/395), Harbach (420\/400), Niederfischbach (420\/400), Brachbach (430\/420), Mudersbach (450\/450), Herdorf (395\/400), Emmerzhausen (385\/385), Daaden, Stein-Neukirch und Liebenscheid (jeweils 365\/365). Auch hier liegen die Hebes\u00e4tze im Kreis Siegen-Wittgenstein in der Tendenz h\u00f6her: Neunkirchen (435\/525), Siegen (485\/525), Freudenberg (440\/650). Zwar seien die Realsteuerhebes\u00e4tze nicht das einzige Kriterium, nach dem Unternehmen ihren Standort ausw\u00e4hlten, gleichwohl seien sie am Ende h\u00e4ufig ausschlaggebend, betont Hans-Peter Langer. Der interkommunale Wettbewerb \u00fcber die Hebes\u00e4tze als Standortmerkmal nehme dabei zu.<\/p>\n<p><strong>Ausgleich f\u00fcr grenznahe Standorte erforderlich<\/strong><\/p>\n<p>Wie sich das Gef\u00e4lle bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B konkret auswirke, habe sich in den zur\u00fcckliegenden Jahren deutlich gezeigt: So habe die Ansiedlung des Gewerbegebietes \u201eKalteiche\u201c (Haiger) unweit der Landesgrenze dazu gef\u00fchrt, dass expandierende Unternehmen nicht allein, aber auch deshalb ihren Standort dorthin verlagerten. \u201eSachgerecht w\u00e4re es, die Standorte in der N\u00e4he von Landesgrenzen anders zu behandeln\u201c, unterstreicht Klaus Gr\u00e4bener. Denkbar seien etwa die Erm\u00f6glichung niedrigerer Hebes\u00e4tze in diesen \u201ePuffergebieten\u201c oder eine Erh\u00f6hung der Standortgunst durch andere Faktoren, beispielsweise durch besonders hohe Fl\u00e4chenzuschl\u00e4ge f\u00fcr Gewerbegebiete. Ein m\u00f6glicher Schritt sei auch, Spitzenbelastungen bei den Erschlie\u00dfungskosten durch zus\u00e4tzliche St\u00e4dtebaumittel abzufedern. \u201eHier ist die Landesregierung aufgefordert, sich derlei Vorschl\u00e4gen zu \u00f6ffnen, wenn die Flucht von Unternehmen in benachbarte Bundesl\u00e4nder einged\u00e4mmt werden soll\u201c, so der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/p>\n<p>Info: <a href=\"https:\/\/www.ihk-siegen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">IHK Siegen<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDie steuerliche Belastung der Betriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe droht die dringend ben\u00f6tigte konjunkturelle Belebung auszubremsen. 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