{"id":2350,"date":"2015-02-27T08:22:08","date_gmt":"2015-02-27T07:22:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/?p=2350"},"modified":"2015-02-27T08:22:08","modified_gmt":"2015-02-27T07:22:08","slug":"ein-tarifabschluss-mit-licht-und-schatten-forderungen-in-sachen-altersteilzeit-und-weiterbildung-wurden-abgewehrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/ein-tarifabschluss-mit-licht-und-schatten-forderungen-in-sachen-altersteilzeit-und-weiterbildung-wurden-abgewehrt\/","title":{"rendered":"Ein Tarifabschluss mit Licht und Schatten &#8211; Forderungen in Sachen Altersteilzeit und Weiterbildung wurden abgewehrt"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/tarifabschluss2015.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-2352\" src=\"http:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/tarifabschluss2015-300x200.jpg\" alt=\"tarifabschluss2015\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/tarifabschluss2015-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/tarifabschluss2015-150x100.jpg 150w, https:\/\/www.vdsm.net\/wronline\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/tarifabschluss2015.jpg 600w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>\u201eDer Tarifabschluss, der jetzt f\u00fcr die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen vereinbart wurde, ist ein Abschluss mit Licht und Schatten. W\u00e4hrend die v\u00f6llig \u00fcberzogenen Forderungen der IG Metall in Sachen Altersteilzeit und Weiterbildung weitestgehend abgewehrt werden konnten, stellt die Anhebung der Entgelte um 3,4 Prozent einen schmerzhaften Kompromiss dar, der f\u00fcr viele unserer Mitgliedsunternehmen an die Grenze der Belastung geht.\u201c So bewertet Dr. Thorsten Doublet, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des VdSM Verband der Siegerl\u00e4nder Metallindustriellen e.V., das Ergebnis der Tarifrunde 2015.<\/p>\n<p>\u201eBei den qualitativen Themen Altersteilzeit und Weiterbildung haben wir mit einer zeitgem\u00e4\u00dfen und f\u00fcr beide Seiten vertretbaren L\u00f6sung unsere Kernziele nahezu vollst\u00e4ndig erreicht\u201c, so Dr. Doublet weiter. Die Altersteilzeit ist modernisiert und an die Vorgaben des Gesetzgebers angepasst worden. In Sachen Weiterbildung konnten Modelle entwickelt und vereinbart werden, die f\u00fcr die Unternehmen weder zu einer h\u00f6heren Kostenbelastung noch zu zus\u00e4tzlichen Zw\u00e4ngen oder Verpflichtungen f\u00fchren. \u201eDie unternehmerische Freiheit bleibt damit gewahrt. Auch k\u00fcnftig kann Weiterbildung ohne Anspr\u00fcche auf Zusch\u00fcsse, ohne individuelle\u00a0 Anspr\u00fcche auf pers\u00f6nliche Weiterbildung und ohne erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrates organisiert werden. Bei der Altersteilzeit gibt es \u2013 anders als von der IG Metall gew\u00fcnscht \u2013 keine Ausweitung und damit keine Kostensteigerung. Beides hatte aber seinen Preis. Das Lohnplus von 3,4 Prozent ist eine bittere Pille, die nur deshalb geschluckt wurde, um einen drohenden Arbeitskampf zu verhindern, der f\u00fcr die Unternehmen weitaus teurer geworden w\u00e4re. Wir k\u00f6nnen nur hoffen, dass die zuletzt wieder besseren Konjunkturprognosen auch wirklich eintreten.\u201c<\/p>\n<p>Die vereinbarte Anhebung der Entgelte um 3,4 Prozent zum 1. April 2015 und die Einmalzahlung von 150 Euro im M\u00e4rz f\u00fchren 2015 in der Summe zu einem tats\u00e4chlichen Lohnplus von knapp 3,6 Prozent. \u201eBei einer erwarteten Inflation von 0,3 Prozent f\u00fcr 2015 bleibt f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten also deutlich mehr Geld in der Tasche \u00fcbrig. Bei einem durchschnittlichen Jahresverdienst von mehr als 47.000 Euro sind das etwa 1.500 Euro zus\u00e4tzlich. Die Kehrseite dieser aus der Sicht der Besch\u00e4ftigten erfreulichen Entwicklung sind aber die daraus resultierenden hohen Kostenbelastungen f\u00fcr die Unternehmen. \u201eWir haben in Siegen-Wittgenstein viele kleine und mittlere Unternehmen mit einem hohen Personalkostenanteil. Hinzu kommen die Unternehmen, denen es derzeit aufgrund der schw\u00e4chelnden Weltkonjunktur und der Folgen der wachsenden politischen Krisensituationen wirtschaftlich nicht so gut geht. F\u00fcr diese Betriebe wird die Umsetzung der vereinbarten Entgelt\u00adanhebung eine gro\u00dfe Herausforderung sein.\u201c<\/p>\n<p>Der VdSM-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer warnte auch davor, Tarifrunden weiterhin mit zu vielen Themen zu \u00fcberfrachten und die Unternehmen zugleich mit hohen Entgeltforderungen immer wieder an die Grenzen ihrer Leistungsf\u00e4higkeit zu treiben. \u201eUnsere Mitgliedsunternehmen bringen f\u00fcr eine solche Tarifpolitik der Gewerkschaft kaum noch Verst\u00e4ndnis auf.\u201c Gleichzeitig werde es immer schwieriger, Weltklasse-Verg\u00fctungen dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung auf den M\u00e4rkten der Welt zu verdienen. Nach wie vor stehe der Fl\u00e4chentarifvertrag aber f\u00fcr Mindestbedingungen. \u201eDiese Lesart f\u00e4llt f\u00fcr die deutsche Metall- und Elektroindustrie allerdings zunehmend schwerer\u201c, betonte Dr. Doublet.<\/p>\n<p><strong>Der Tarifabschluss f\u00fcr die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen im \u00dcberblick<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">1. Entgelt<\/span><\/p>\n<p>&#8211; Erh\u00f6hung der Entgelte um 3,4 Prozent zum 1. April 2015<\/p>\n<p>&#8211; F\u00fcr die Monate Januar bis M\u00e4rz 2015: Einmalzahlung von<br \/>\n150,- Euro,<\/p>\n<p>&#8211; Gesamtlaufzeit 15 Monate bis zum 31. M\u00e4rz 2016.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a02. Altersteilzeit<\/span><\/p>\n<p>&#8211; Neuer Tarifvertrag zur Altersteilzeit (Tarifvertrag zum flexiblen \u00dcbergang in die Rente\/TV Flex\u00dc) wird bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft gesetzt,<\/p>\n<p>&#8211; Finanzierungsvolumen wie bisher 0,8 Prozent der Entgeltsumme, je zur H\u00e4lfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erbracht,<\/p>\n<p>&#8211; Kein Verwendungs- und Aussch\u00fcttungszwang f\u00fcr nicht ausgesch\u00f6pfte ATZ-Mittel f\u00fcr andere Zwecke (z.B. Weiterbildung)<\/p>\n<p>&#8211; Wie bisher: Auf Basis freiwilliger Betriebsvereinbarung jedoch Umlenkung von ATZ-Mitteln (und Abl\u00f6sung von ATZ-Anspr\u00fcchen) in andere Zwecke f\u00fcr eine demografieorientierte Personalpolitik m\u00f6glich (z.B. F\u00f6rderung von pers\u00f6nlicher Weiterbildung oder zus\u00e4tzliche Ausbildungspl\u00e4tze),<\/p>\n<p>&#8211; Weiterhin Anspr\u00fcche f\u00fcr bis zu 4 Prozent der Besch\u00e4ftigten, aber st\u00e4rkerer Fokus auf die \u201ebesonders Belasteten\u201c (Anspr\u00fcche bis zu 3 Prozent statt bisher 2,5 Prozent) und geringere allgemeine Anspr\u00fcche f\u00fcr nicht besonders Belastete (maximal 2 Prozent statt bisher 2,5 Prozent),<\/p>\n<p>&#8211; Begrenzung der allgemeinen Anspr\u00fcche auf 1,5 Prozent m\u00f6glich, wenn Arbeitgeber verbindliches Angebot zur Verwendung der frei werdenden Mittel (z.B. f\u00fcr Weiterbildung) macht,<\/p>\n<p>&#8211; Anspruch f\u00fcr besonders Belastete auf f\u00fcnf Jahre ATZ, fr\u00fchestens ab 58 (bisher: 6 Jahre, fr\u00fchestens ab 57),<\/p>\n<p>&#8211; Anspruch f\u00fcr nicht besonders Belastete auf maximal vier Jahre ATZ, fr\u00fchestens ab 61 und unmittelbar vor ungeminderter Altersrente (wie bisher, damit dynamische Anpassung des fr\u00fchesten Beginns der Anhebung des Rentenalters von 63 auf 65 und von 65 auf 67),<\/p>\n<p>&#8211; Umstellung der Aufstockungsberechnung auf Bruttoaufstockungsmodell (vereinfachte Berechnung f\u00fcr die Betriebe),<\/p>\n<p>&#8211; Attraktivere Ausgestaltung der Aufstockung f\u00fcr untere Entgeltgruppen (bei Kostenneutralit\u00e4t insgesamt).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a03. Bildung:<\/span><\/p>\n<p>&#8211; Neuer Tarifvertrag Bildung (TV B) f\u00fcr Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Dezember 2019,<\/p>\n<p>&#8211; Kein Anspruch auf finanzielle F\u00f6rderung pers\u00f6nlicher Weiterbildung durch den Arbeitgeber,<\/p>\n<p>&#8211; M\u00f6glichkeit der finanziellen F\u00f6rderung einer pers\u00f6nlichen Weiterbildung nur auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung,<\/p>\n<p>&#8211; M\u00f6glichkeit der Einrichtung eines pers\u00f6nlichen Bildungskontos, auf dem Arbeitnehmer f\u00fcr k\u00fcnftige Freistellung f\u00fcr pers\u00f6nliche Weiterbildung Zeit und Geld ansparen kann,<\/p>\n<p>&#8211; Keine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats,<\/p>\n<p>&#8211; Dauer der Bildungsvereinbarung auf h\u00f6chstens sieben Jahre begrenzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eDer Tarifabschluss, der jetzt f\u00fcr die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen vereinbart wurde, ist ein Abschluss mit Licht und Schatten. 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